Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
Entstehung
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VII. 4 a) 201

4. a) Muster des Schürischeins.

Vorderseite.

Deutsches Schutzgebiet in Südwest-Afrika.

Schürfgebiet: Register-Nummer:

Schürfschein.

§ S Herr aus _ ..._.

«» £ hat auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 25. März 1888, betreffend das ia "5 Bergwesen und die Gewinnung von Gold und Edelsteinen im südwestafrikanischen = = Schutzgebiete (Reichsgesetzblatt Seite 115) die Erlaubniß erhalten, in dem durch

"5 2 Bekanntmachung vom

eröffneten Gebiete, nämlich:

4 » £

unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften sechs Monate lang nach Gold, Golderzen und Edelsteinen zu schürfen.

Otyimbingue, den te _"_

18

Bergamt

der

Deutschen Colonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika