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IV V io., IV. A. m.
Aut die Zusendung des vorstehenden Erlasses nebst Anlagen antwortet die Deutsche Colonial-Gcscllschait unter dem 12. Oktober 1906 (indem sie eingangs für die Zusendung dankt und erklärt wegen weiteren Eingehens darauf erst die Berichterstattung ihrer Eiliale Swakopmund abwarten zu müssen):
„Was die endgültige Abgrenzung der Rechte der Eirma De Dass & Co. (früher de Dass, Spence & Co.) in der Hottentottenbay anbetrifft, so geht aus den hiesigen Akten hervor, dass von uns unsere Vertreter in Swakopmund und Lüderitzbucht mit Schreiben vom 7. Juli 1896 von dem Inhalte des hohen Erlasses vom 2. Juli 1896 in Kenntnis gesetzt und gleichzeitig beauftragt worden sind, die betreffenden Orenzcn nach Massgabe der getroffenen Vereinbarungen an Ort und Stelle zu fixieren und durch eine Karte darzustellen.
Weitere diesbezügliche Massnahmen sind von unserer Vertretung seitdem, soweit aus den vorliegenden Akten festzustellen ist, nicht nach hier gemeldet worden, doch hatte uns unser damaliger Generalbevollmächtigter, Herr Dr. Rhode, bereits unterm 6. Juli 1896 von Swakopmund aus geschrieben, dass die Hauptschwicrigkeiten der Vermessung in der Kostenfrage lägen, indem selbige das kostspielige zeitweilige Chartern eines Dampfers bedingen würden. — Hierbei scheint cs denn auch sein Bewenden gefunden zu haben, denn weitere Nachrichten in dieser Sache fehlen in unseren Akten, wie bereits erwähnt.
Der Frage der Vermessungskosten dürfte heute die gleiche Bedeutung wie damals beizumessen sein, indessen werden wir mit nächster Rost in dieser Angelegenheit an unsere Vertretung in Swakopmund schreiben usw.“
11. Beschluss des Bezirksgerichts zu Lüderitzbucht über die Umwandlung von Edelmineralschürffeldern bei Bogenfels in Edelmineralbergbaufelder vom
24. November 1909.
(Nach der Lüderitzbuchter Zeitung vom 4. Dezember 1909.)
K 1 ä g e r i n w i r d mit ihrer Klage a b g e w i e s e n und verurteilt, die Drozcsskosten zu tragen.
Gründe:
Die Klägerin hat am S. April 1909 die Umwandlung von Edelmineralschürffeldern bei Bogenfels in Edelmineralbergbaufelder bei der Kaiserlichen Bergbehörde beantragt. Auf Grund des gegen diese Umwandlung vom Bezirksamtmann Böhmer im Namen des Landesriskus erhobenen Widerspruchs