IV. A. I.
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A. Urteile der ordentlichen Gerichte.
1. Ausschlussurteil des Kaiserlichen Gerichts zu Windhuk vom 2. Oktober 1895.
Verhandelt
Windhoek, den 2. Oktober 1895. Gegenwärtig:
Regierungs-Assessor von L i n d e q u i s t als Richter,
Bureaubeamter Lauterbach als Gerichtsschreiber, ln Sachen
der Deutschen Colonial-Gesellschait für Südwest-Afrika zu Berlin, vertreten durch deren Spezialbevollmächtigten Gerichtsassessor Dr. Rhode,
betreifend
verschiedene Landansprüche in den Gebieten von Hoakhanas, Rehoboth, dem ehemalig Jan Jonker’schen Gebiete und in dem Gebiete südlich der Hererogrenze bis zum Meere, erschien bei Aufrui der Vertreter Gerichtsassessor Dr. Rhode, Generalvollmacht und Spezialvollmacht für diesen Termin vorzeigend.
Dr. Rhode trug die Sache vor und stellte den Antrag, dass die durch die Verträge vom 19. August 1884 mit Piet Haibib und vom 16. Mai 1885 mit Kapitain Jan Jonker erworbenen Ländereien für rechtsgültig erklärt werden.
Es wird beschlossen und verkündet:
Da dadurch, dass die Lüderitz’schen vertragsmässig auf die Colonial- Gesellschaft für Südwest-Afrika übergegangenen Erwerbungen in Deutsch- Südwest-Afrika unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt sind, die Rechtsgültigkeit der Verträge
1. mit Piet Haibib vom 19. August 1884
2. mit Jan Jonker vom 16. Mai 1885
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