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Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
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IV. A. 2., IV. A. 3.

gesellschaft zustehend soweit anerkenne, wie es auf der vorgezeiclineten (-gezeigten? D. Verf.) und zu den Akten abzureichenden Kartenskizze als Farm 1 bezeichnet ist.

Der Vertreter der Missionsgesellschaft erklärt sich mit dem auf der Karte als Farm 1 bezeichneten Grund und Boden als Weideland einver­standen. Es wird beschlossen und verkündet:

Termin zur Verkündigung der Entscheidung wird auf den 3. Oktober, vormittags 10 Uhr, anberaumt, a. u. h.

gez.: von Lindequist. gez.: Lauterbach.

3. Ausschluss-Urteil des Kaiserlichen Gerichts zu Windhuk vom 3. Oktober 1895.

Abschrift zu J.-Nr. 483.

Im Namen des Kaisers! ln Sachen

der Rheinischen Missionsgesellschaft zu Barmen. Klägerin, Prozessbevollmächtigter Missionar Viehe aus Okahandja, wegen Anmeldung eines Landanspruches auf den Platz und das Weideland von Otjimbingwe, südlich des Tsoakhaub, hat das Kaiserliche Gericht zu Windhuk durch den Kaiserlichen Richter, Regierungsassessor von Lindequist, für Recht erkannt: Der Kaufvertrag vom 24. September 1864, betreffend den Platz und das Weidefeld von Otjimbingwe, wird für rechtsgültig erklärt. Die Kosten der Prüfung fallen dem Antragsteller zur Last.

Entscheidungsgründe.

Zwischen der Rheinischen Missionsgesellschaft und dem Charles J. Andersson ist im Jahre 1864, und zwar den 24. September, ein Vertrag abgeschlossen worden, nach welchem der Platz Otjimbingwe mit allen Rechten und Privilegien in den Besitz des Missionars Hahn, als Vertreters der Rheinischen Missionsgesellschaft, übergegangen ist. Der Vertrag wurde im Original vorgelegt und gab keinen Anlass zu irgendwelcher Beanstan­dung. Nach einer gleichfalls im Original abgereichten Aufzeichnung des Andersson, welche von Mr. Palgrave und Hartley als Zeugen unterschrieben ist, umfassten die Eigentumsrechte desselben den Platz Otjimbingwe mit Wohnhäusern, Store, Pontoks, sowie auch das Recht auf Wasser, Weide,.

6 *

Verkündet den

3. Oktober 1S95.

gez.: Lauterbach, Gerichts­schreiber i. V.

Ausfertigung ist erteilt:

1. dem Missionar G. Viehe,

2. dem Vertreter der Colonial-

Gesellschaft für Südwest­afrika, Asses­sor Dr. Rhode..