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Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
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111. B, 7 .. III. B. S.

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dass sie die darunter befindlichen Unterschriften resp. Handzeichen zum Zeichen der Genehmigung eigenhändig vollzogen haben, ln Gegenwart der herbeigerufenen Zeugen

1. Missionar Philipp Diehl,

2 . Lehrer Wilhelm, beide hier wohnhaft,

w urde vorstehendes Protokoll den Comparenten vorgelesen, worauf alle, wie folgt, unterschrieben haben:

x Handzeichen des Maharero. x ,,Johannes,

x ., Ganuva.

Jonathan,

x ,, Riarua.

Samuel.

Daniel.

Dass die Verhandlung so, wie sie vorstehend niedergeschrieben ist, stattgefunden hat, wird hierdurch bescheinigt.

Der Kaiserlich Deutsche Kommissar für das südw estafrikanische Schutz­gebiet

Dr. jur. K. E. G o e r i n g.

Gebühr: Position 6. c des Tarifs 9 M.

Erhalten N e 1 s.

8. Vertrag zwischen A. Schmerenbeck und Otto Lindner (Mandatar des Herrn v. Lilienthal) vom 20. Mai 1886.

a) Zwischen den nachgenannten Personen, nämlich:

1. dem Herrn August Schmerenbeck aus Barmen, gegenwärtig in Walfish Bay wohnhaft,

2 . dem Herrn Otto Lindner, Techniker aus Berlin, augenblicklich sich in Otyimbinque, Damaraland, aufhaltend, in seiner Eigen­schaft als Mandatar des Kaufmanns Herrn Ludwig von Lilienthal zu Elberfeld, auf Grund seiner Seitens desselben auf ihn aus­gestellten, hier beigefügten Privatvollmacht de dato Elberfeld, den 15. Februar 1886 handelnd, ist nachstehendes Vertragsver­hältnis gegenseitig beurkundet worden.