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dass sie die darunter befindlichen Unterschriften resp. Handzeichen zum Zeichen der Genehmigung eigenhändig vollzogen haben, ln Gegenwart der herbeigerufenen Zeugen
1. Missionar Philipp Diehl,
2 . Lehrer Wilhelm, beide hier wohnhaft,
w urde vorstehendes Protokoll den Comparenten vorgelesen, worauf alle, wie folgt, unterschrieben haben:
x Handzeichen des Maharero. x ,, „Johannes,
x ., „ Ganuva.
„ „ Jonathan,
x ,, „ Riarua.
Samuel.
Daniel.
Dass die Verhandlung so, wie sie vorstehend niedergeschrieben ist, stattgefunden hat, wird hierdurch bescheinigt.
Der Kaiserlich Deutsche Kommissar für das südw estafrikanische Schutzgebiet
Dr. jur. K. E. G o e r i n g.
Gebühr: Position 6. c des Tarifs 9 M.
Erhalten N e 1 s.
8. Vertrag zwischen A. Schmerenbeck und Otto Lindner (Mandatar des Herrn v. Lilienthal) vom 20. Mai 1886.
a) Zwischen den nachgenannten Personen, nämlich:
1. dem Herrn August Schmerenbeck aus Barmen, gegenwärtig in Walfish Bay wohnhaft,
2 . dem Herrn Otto Lindner, Techniker aus Berlin, augenblicklich sich in Otyimbinque, Damaraland, aufhaltend, in seiner Eigenschaft als Mandatar des Kaufmanns Herrn Ludwig von Lilienthal zu Elberfeld, auf Grund seiner Seitens desselben auf ihn ausgestellten, hier beigefügten Privatvollmacht de dato Elberfeld, den 15. Februar 1886 handelnd, ist nachstehendes Vertragsverhältnis gegenseitig beurkundet worden.