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III. li. 6 . III. Ji. 7 .
6. Inhalt der Erklärung des Herrn Heinrich Kleinschmidt an Herrn L. von Lilienthal vom 23. April 1885 aus Barmen.
Herr H. Kleinschmidt verpflichtet sich, die Aufträge des Herrn von Lilienthal bezüglich der Hopemine und der Potmine auszuführen und Maha- rero zur Verleihung von Minenkonzessionen durch bündige Verträge zu veranlassen unter den in 5 gegebenen Bedingungen, gegen Erstattung der Reiseunkosten und eine einmalige Zahlung von 20 000 Mk. und ferner fortlaufender Abführung von 5 Prozent des Reingewinnes der Minenbetriebe aus den Mahareroschen Konzessionen.
7. Vertrag zwischen A. Schmerenbeck und Kamaharero, Okahandya, 24. Oktober 1885.
Ich Maharero Katyamuaha gebe mit Zustimmung meines Rathes dem A. Schmerenbeck aus Barmen das ausschliessliche Recht auf Minenbetrieb in dem Theile meines Gebietes, welches nördlich und nordöstlich vom Omaruru Fluss liegt.
Okahandya, 24 . Oktbr. 1885. Zyn Merk: X Kapt. Kamaharero.
X
Johanne s.
X
Ganuva.
X
Jonathan.
Samuel.
X
Riarua.
Daniel.
Verhandelt Okahandya, den 26. Oktober 1885.
Vor dem Unterzeichneten Kommissar erschienen die von Person bekannten
1. Oberhäuptling Kamaharero,
2. Johannes,
3. Ganuva,
J. Jonathan, Räthe.
5. Riarua.
6. Samuel,
7. Daniel,
gegen deren Verfügungsfähigkeit kein Bedenken obwaltet, legten das vorstehende Schriftstück vor und erklärten mit dem Anträge auf Beglaubigung.