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III. B. 4 . III. B. 5.
Ich Unterzeichneter, Kamaharero, Oberhäuptling der Hereronation, nebst meinen Räten, bescheinige hiermit, auf Grund der an Herrn Heinricli Kleinschmidt zu Otyimbingue erteilten Minenkonzession, de dato Okahandya, den 20. Oktober 1885, welche durch den Vertrag vom heutigen Datum nach Vervollständigung und Vereinbarung der Gegenleistung von seiten des Herrn Heinrich Kleinschmidt oder dessen Rechtsnachfolgern unwiderruflich gemacht worden ist, von Herrn Otto Lindner, Bevollmächtigter des Herrn Ludwig von Lilienthal zu Elberield, die Summe von Einhundertund- achtzig Pfund Sterling als Vorschuss auf die laut Vertrag vom heutigen Datum später von Herrn Heinrich Kleinschmidt oder dessen Rechtsnachfolgern zu leistenden Zahlungen erhalten zu haben.
Okahandya, den 13. Mai 1886.
Als Zeugen: gez. P h. D i e h 1.
„ A. Schmerenbeck.
Lud. Kleinschmidt. .. OttoLindner.
(L. S.)
Als Dolmetscher Lehrer zu Okahandya gez. Wilhelm Kanmunika.
X Kamaharero, Oberhäuptling. X R i a r u a.
X K a v i z e r i.
X Jakobus Jamoaha.
X Assar Riarua.
X Julius Tyamaha. gez. Christoph Koaheke.
„ Traugott Tyongarero. X Stephanus K a v a r i.
X Lucius Tyamaha.
X Ludwig Riarua.
X KarlAponda.
X Kahaindongo Kapern.
X Paulus Kamaimba. gez. Daniel K a z i v e r i.
5. Inhalt der notariellen Urkunde des Herrn Heinrich Kleinschmidt vom
17. April 1885
Cöln a. Rh., vor dem Notar Stephan Eröhlich, dass er alle Minen- usw. Erwerbungen von Kamaharero direkt für Herrn von Lilienthal oder, falls dies nicht angängig, für sich selber in der Eigenschaft als prete-nom des Herrn von Lilienthal machen werde, und dass sie im letzteren Falle so angesehen werden sollen, als seien dieselben direkt und ohne jede Zwischenpersoii Eigentum des Herrn von Lilienthal geworden.