Part 
Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
Place and Date of Creation
Page
67
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

III. B. 3 ., III. K. 4 .

67

sich» die Ausfertigung einer beglaubigten Abschrift dieser Verhandlung und des demselben vorhergehenden Schriftstückes.

Vorgelesen und unterschrieben.

gez. H. P. S c h e i d w e i 1 e r. gez. H. Kleinschmidt.

Auf Antrag des Herrn H. P. Scheidweiler (bzw. H. Klein- Schmidt) wird ihm hiermit vorstehende Abschrift des beim hiesigen Kom­missariate befindlichen Originals zum öffentlichen Glauben ausgefertigt.

Okahandya, den 22. Oktober 1885.

Der Kaiserlich Deutsche Reichskommissar für das südwestafrikanische

Schutzgebiet.

gez. Dr. jur. H. E. G 0 e r i n g.

Gebühr: Pos. 1 des Tarifs, 2 Mk.

Erhalten, gez. N e 1 s.

4. Vervollständigung des Vertrages vom 20. Oktober 1885, Kleinschmidt- Kamaharero. vom 13. Mai 1886, nebst Quittung über 180 £.

Im Hinblick auf den Akt, welcher am 20. Oktober 1885 zu Okahandya gemacht worden ist und kraft dessen Kamaharero, Oberhäuptling des Herero­landes, mit seinen im grossen Rat versammelten Unterhäuptlingen dem Kauf­mann Herrn Heinrich Kleinschmidt, wohnhaft zu Otyimbingue im Herero­lande, sowie dessen Rechtsnachfolgern auf ewige Zeiten das Recht verliehen hat, im mittleren Teile seines Landes, nach Norden begrenzt vom Omaruru- Flusse, nach Westen vom Atlantischen Ozean, nach Süden vom Swachaub- Flusse, nach Osten verlängert bis an die Grenze des Hererogebietes resp. bis zum zwanzigsten Grad geographischer Länge, allein und ausschliesslich auf Mineralien und edle Steine aller Art zu graben und Bergbau-Unter­nehmungen einzurichten sowie Wege, Eisenbahnen und alles, was zu dem bezeichneten Zwecke nötig, unter freier Benutzung des hierfür erforderlichen Landes herzustellen, werden bezüglich der Leistungen des Herrn Heinrich Kleinschmidt und seiner Rechtsnachfolger die noch vorbehaltenen näheren Bedingungen, wie hier folgt, vereinbart.

Erstens. Sowie in dem bezeichneten Gebiete eine von Herrn Hein­rich Kleinschmidt oder dessen Rechtsnachfolger konzessionierte Gesellschaft ihre Arbeiten zum Zweck der Ausbeutung von Mineralien oder edlen Steinen begonnen hat, hat Herr Heinrich Kleinschmidt oder dessen Rechtsnachfolger

5*