I. F. 2.
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2. Erklärung des Jan Uixamab, Häuptling des Namastammes der Gomes- Topnaar, d. d. Wolfsfountein, den 4. Juli 1885.
Uebersetzung.
Ich, Jan Uichamab, Häuptling des Namastammes der Gomes-Topnaar, gebe mit Zustimmung meiner Ratsmänner hiermit kund, was folgt:
§ 1 .
Der Capitän des Namastammes der Zwartboys, Cornelius Zwartboy, hat mit Zustimmung seiner Ratsmänner am 19. Juni 1885 einen Kaufvertrag mit Herrn F. A. E. Lüderitz, Bremen, Deutschland, abgeschlossen über das Caocofeld, welches in einer Veröffentlichung vom selben Tage bestimmt ist. Ich, Jan Uichamab, trete diesem Vertrage rechtsmässig bei und erhalte dafür
Fünfzig Pfund Sterling.
§ 2 .
Meine und meines Volkes Privatrechte bestehen in der unbestrittenen, alleinigen Berechtigung auf den Platz Zesfountein und das dazu gehörige Weideland und einer Bezahlung von monatlich fünf Pfund Sterling für jede Grube, welche auf dem Territorium abgebaut werden sollte.
§ 3.
Die Grubenconcession, welche ein gewisser Herr Balk im Namen des Herrn F. A. E. Lüderitz, Bremen, von mir erhalten hat, wird hiermit für ungültig erklärt.
Wolfsfountein, 4. Juli 1885.
Als Zeugen:
Hermann Spengler, Bergingenieur.
Ph. Wießel.
Timotheus Swartboy.
P. Cloete.
Capt. Jan X Uichamab. Handzeichen desselben.
Gert X Khansemab. Handzeichen desselben.
Lukas X Numab.
Handzeichen desselben.
Claas x Gumchab.
Handzeichen desselben.
Gert x ! Garisib.
Handzeichen desselben.
Piet x + Karib.
Handzeichen desselben.
Johannes X Adams. Handzeichen desselnen.
Jacob x Garimib. Handzeichen desselben.
per F.A.E.Lüderitz, gez. L. Koch. Vorstehenden Vertrag cediere ich hiermit an die Deutsche Colonial- Gesellschaft für Südwest-Afrika in Berlin.
Bremen, 10. Oktober 1885.
(Siegel.)
F. A. E. Lüderitz.