I. F. i.
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F. Kaokofeld (Cornelius Zwartboy und Jan Uixamab).
1. Vertrag zwischen Cornelius Zwartboy, Häuptling des Stammes der Zwartboy-Naman und dem Agenten Koch als Vertreter des Herrn F. A. E. Lüderitz vom 19. Juni 1SS5.
Uebersetzung.
Ich, Cornelius Zwartboy, Kapitain des Stammes der Zwartboy-
Namaqua habe unter Zustimmung meiner Ratsleute einerseits mit
Herrn F. A. E. Lüderitz aus Bremen, Deutschland, vertreten durch Herrn L. Koch, andererseits, den nachfolgenden Vertrag abgeschlossen, den ein jeder von uns mit seiner Unterschrift bekräftigt hat.
§ 1 .
Ich, Cornelius Zwartboy, verkaufe an Herrn F. A. E. Lüderitz mein Gebiet, dessen Grenze ich in meiner heutigen Proklamation bestimmt habe, mit allen Rechten und Gerechtigkeiten mit Ausnahme meiner Privatrechte und derjenigen meines Volkes für die Summe von Hundert Pfund Sterling.
§ 2 .
Meine, des Kapt. Cornelius Zwartboy und meines Volkes Privatrechte bestehen in dem unbestrittenen und alleinigen Recht auf den Ort „Nattbout“ und das dazu gehörige Weideland. Von allen Gruben (Minen), welche in diesem Territorium abgebaut werden, ist an mich, Cornelius Zwartboy, eine monatliche Abgabe von 5 Pfund Sterling zu entrichten.