de Pass, Spence & Co. am Tage der Zeichnung, am 9. Dezember 1864, abgemacht ist.
Bethanien, den 26. November 1883.
gez.: Josef Fredricks, Kapitain. Adam Lambert, Unterkapitain. Kuben Fredricks, Richter, l.ukas Zwartbooi, Richter. Lazarus Bantam, Richter. David Fredricks, Richter. Klaas Saul, Richter. Christian Goliath, Secretär.
David Fredricks, Richter.
Die Echtheit des Inhalts als auch der Unterschrift erklärt hiermit
(L. S.) J. H. Barn, Rh. Missionar.
5. Vertrag zwischen der Deutschen Colonial-Geseilschaft für Südwest-Afrika mit dem Kapitän Paul Fredericks vom 12. November 1894.
Verhandelt zu Bethanien, den 12. November 189 4.
Wegen des Kaufvertrages vom 25. August 1883 zwischen dem Kaufmann L ii d e r i t z aus Bremen und dem Häuptling von Bethanien, betreffend die Abtretung eines Landstreifens von 20 geographischen Meilen Breite längs der See-Küste vom Orange-River bis zu dem 26° südlicher Breite, war es zwischen dem Häuptling Paul Fredricks von Bethanien und der Deutschen Colonial-Geseilschaft für Südwest-Afrika, der Rechtsnachfolgerin des Herrn L ii d e r i t z , zu Meinungsverschiedenheiten über den Begriff einer geographischen Meile gekommen.
Häuptling Paul Fredricks hatte sich dieserhalb an den Kaiserlichen Bezirkshauptmann Herrn Duft gewandt, welcher zur Verhandlung hierüber eine Zusammenkunft im Hause des Missionars in Bethanien veranlasst hatte.
Zugegen waren für die Deutsche Colonial-Geseilschaft für Südwest- Afrika deren Bevollmächtigter Ernst Hermann.
Von seiten der Bethanier waren der Häuptling P. Fredricks und der Richter David Fredricks zugegen.
Beide Parteien einigten sich vorbehaltlich der Genehmigung des Vorstandes der Deutschen Colonial-Geseilschaft für Südwest-Afrika in Berlin dahin:
Unter „geographischer Meile “ ist in dem Kaufverträge die alte deutsche Meile zu verstehen: 15 Meilen auf einen Breitengrad.