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6. in Mejuru
a. an der Station der Firma Henderson et Mesarlane auf Ejit,
b. an der Station der Firma Tiernau Venture auf Delap,
e. an der Station der deutfchen Handels- und Plantagen- Gesellfchaft auf Mejuru;
7. in Maloelab
an der Station der Firma Hernsheim u. Comp. auf Taroa;
8. in Likieb
an der Station der Firma Tiernau Venture;
9. in Providence
an der Station der deutschen Handels- und Plantagen-Gesell- schast.
8 2 .
Es bleibt vorbehalten, sobald sich Weiße auf anderen Inseln niederlassen, weitere Anschlagstafeln aufzuhängen.
8 3 .
Wo in einer Verordnung gesagt ist „Dieselbe tritt sofort in Kraft", bestimmt sich in Zukunft der Tag des Inkrafttretens nach dem Anheften an der Anschlagstafel auf den einzelnen Inseln.
8 -t-
Die Veröffentlichungen erfolgen in deutscher Sprache. Gewöhnlich wird eine englische Uebersetzung beigefügt und, wo es besonders erforderlich erscheint, eine solche in der Sprache der Eingeborenen.
Allerh. Verordnung, betr. den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Marshall-Jnfeln, vom 22. Juni 1889 <R.-G.-Bl. S. 145).
Wir, Wilhelm u. s. w. verordnen, auf Grund des ß 3 Nr. 2 des Gesetzes betr. die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete, im Namen des Reichs, was folgt:
8 1 .
Der Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Marshall-Inseln regelt sich, soweit nicht im