204
Kap. V. Von Tsinanfu nach Tschifu.
durch das Uebehvollen der Mandarine zurückgehalten werde. Wo immer man das Vorkommen eines nutzbaren Minerals auch nur vermuthete, oder die schwächsten Beweise von seiner Existenz zu haben meinte, und es doch nicht ausgebeutet wurde, da hatten die bösen Beamten die Ausbeutung verboten. Man vergass, dass es in deren Vortheil liegt, die Entwickelung jeder wirklich vorhandenen Lagerstätte durch Einheimische zu befördern. Sie haben davon keinerlei Kosten, wohl aber lassen sie sich einen Antheil am Gewinn nicht entgehen, selbst wenn ein solcher nach Abzug der Kosten nicht bliebe. In der That findet man, wo immer mit den vorhandenen Mitteln ein lohnender Bergbau stattfinden kann, eine von oben nicht gehinderte Entwickelung, und es ist mir kein Beispiel des Eingreifens durch die Mandarine gegen die Ausbeutung durch Eingeborene bekannt geworden. Der hier beschriebene Fall von Töngtschoufu hat nicht wenig zu der Animosität gegen die Mandarine und zu der eben erwähnten Verdächtigung beigetragen.
Tschifu.
Durch den Vertrag von Tientsin von 1858, der durch die Konvention von Peking am 24. October 1860 ratifizirt wurde, war dem Fremdhandel die Stadt Töngtschoufu eröffnet worden, die durch ihre Lage am nördlichsten Vorsprung von Schantung und gerade gegenüber dem ihm durch die Brücke der Miautau-Inseln verbundenen Südwest-Vorsprung von Liautung scheinbar den Eingang zum Inneren Gelben Meer beherrscht. Man fand aber nur eine offene, in kleinen Buchten zu gewissen Jahreszeiten geschützte Rhede. Westlich von ihr, in 45 km Abstand, liegt die Bai von Lunköu, die besseren, aber auch nicht vollkommenen Schutz gewährt und stark versandet ist. Obwohl sie von chinesischen Küstenfahrern viel besucht wird, ist sie für den Fremdhandel untauglich. Daher wurde die Koncession für eine 65 km östlich gelegene Bai verlangt und erhalten. Hier liegt an einem Sandstrand das chinesische Dorf Yentai, d. h. Rauchthurm, so genannt nach einem Thurm auf einem kleinen in das Meer vor-