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Schantung und seine Eingangspforte Kiautschou : mit 3 grossen Karten ausser Text (1 topographische und 1 geologische Karte der Provinz Schantung, 1Karte des nordöstlichen China), 3 kleinen Karten im Text und 9 Lichtdrucktafeln / von Ferdinand von Richthofen
Entstehung
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Rangabstufungen der Städte.

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V. Rangabstufungen der Städte.

Jeder chinesische Ortsname endet mit einem Suffix, welches die Rang­stufe des Ortes, wie auch die des ihm Vorgesetzten Beamten, im Yer- waltungsorganismus eben so genau anzeigt, wie in Europa die Rangabzeichen der Offiziere deren Stellung in der Armee kundgeben. Diese Besonderheit hängt mit dem den Chinesen von jeher eigenthümlich gewesenen Bestreben zusammen, in allen staatlichen Einrichtungen feste und äusserlich erkennbare, auf Rangordnung beruhende Abstufungen nach genau vorgeschriebenem Schema durchzuführen. Ein gutes Geschick hat sie vor der Klippe des ge­sellschaftlichen Kastenwesens bewahrt, welches mit seiner endlosen Zahl ge­künstelter Vorschriften das Leben der Inder in enge Fesseln schlägt. Viel­mehr ermöglicht es das in Europa oft geschmähte oder verlachte Princip ihrer Staatsprüfungen dem Geringsten, sich nach Maassgabe seiner Fähig­keiten und erworbenen Kenntnisse bis zu den höchsten Stellungen im Staat aufzuschwingen. Im Gegensatz zu dieser freiheitlichen Unterlage steht die von oben her bis zu den letzten Einzelheiten durchgeführte starre Gliederung der Verwaltung. Sie ist in einen Kodex von ceremoniellen Vorschriften eingezwängt, der seines Gleichen nach dieser Richtung bei keinem anderen Volk hat. Seinen höchsten Ausdruck hat er in dem Buch Tschöu-li, oder dem »Ritual der Tschöu-Dynastie« (1122249 v. Chr.) gefunden, dessen Abfassung um das Jahr 1100 v. Chr. angesetzt wird.

Unter den Zahlen, welche die Norm bei den Eintheilungen verschiedener Gegenstände bilden, hebt sich die Neunzahl als bestimmend für den Ver­waltungsorganismus schon in den ältesten Aufzeichnungen hervor, welche noch um ein Jahrtausend weiter als das Tschöuli in der Geschichte zurück­reichen. Die Staatsbeamten gliedern sich in neun Kategorien, deren jede zwei Stufen hat und durch die Farbe des Knopfes auf dem Hut sofort kenntlich ist. Dieselbe Neunzahl ist für die Verwaltungskategorien und die fast jeder Kategorie als Sitz der obersten Behörde Vorgesetzten Orte bestimmend.

1. Obenan steht der Bereich des Generalgouvernements, welches eine oder zwei Provinzen umfasst. Der Generalgouverneur oder Vicekönig, mit dem Titel Tsungtu, ist Mandarin vom ersten Rang. Er residirt in einer Provinzhauptstadt, welche aber dadurch einen besonderen Titel nicht erhält.

2. Der nächste Rang kommt der Provinz IJsinrj oder Schönt] zu. Das eigentliche China ist in 18 Provinzen getheilt, welche aus der früher auch hierfür angewendeten Neunzahl hervorgegangen sind und eine mittlere Grösse von 220 000 qkm, bei einer mittleren Bevölkerung von jetzt ungefähr 23 Millionen Seelen, haben. Das mittlere Areal entspricht nahezu dem von England und Schottland, die mittlere Bevölkerung erreicht beinahe die Zahl wie in Oesterreich (ohne Ungarn), oder wie in dem gesammten türkischen Reich in Europa, Asien und Afrika. Die Hauptstadt der Provinz, als Sitz der höchsten