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Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo / Reichs-Kolonialamt
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Anlage 71.

Auszugsweise Abscbrift zu IV. 2108. 15.

Königliches Amtsgericht.

Welzheim, den 7. Mai 1915.

Gegenwärtig:

9andgerichtsrat Becht als Richter,

Protokollführer Hie bei

als Gerichtsschreiber.

Es erschien die nachbenannte Zeugin. Die Zeugin, mit dem Gegenstände der Untersuchung bekanntgemacht, wurde nach Hinweis auf die Wichtigkeit des Eides wie folgt vernommen.

Zur Person: Ich heiße Berta Gutbrod, bin 35 Jahre alt, evangelischer Religion, Ehefrau des Missionars Johannes Gutbrod in Plüderhausen, zu Beginn des Krieges in der deutschen Kolonie Kamerun. Missionsfrau auf der Missionsstation Mangamba.

Zur Sache: Gefangennahme erfolgte durch englische Offiziere mit schwarzeil Truppen, binnen H/2 Stunden mußten wir reisefertig sein.

Wegführung von der Station, ohne meinen Mann der 8 Tage vorher in englische Gefangenschaft kam, unter Zurücklassung sämtlichen Besitztums mit Aus­nahme eines kleinen Koffers für mich und eines ebensolchen für meinen Mann Trans­port nach Duala. im Kanu, worin 5 Missionarsfrauen, 2 Missionare, i weißes Kind und der englische Offizier saßen. Unterwegs übernachtet in einer Negerhütte ohne Bett, immer 2 bis 3 Personen unter einem Moskitoschutznetz. Schwarze Soldaten als Wache vor dem offenen Eingang der Hütte. Nach der Gefangennahme Internierung in, einem Haus der Basier Missionshandlung zusammen mit einer Anzahl anderer Frauen. Be­handlung in Duala durchaus unwürdig.

In Duala vom 9. November bis 22. November 1914/ aus dem Dampfer vvin 22. November bis 29. Dezember 1914,

Schlafgelegenheit, teilweise nur dünne Matratzen auf dem Fußboden ohne Bett­wäsche und Moskitoschutz, teilweise Matratzen auf eisernem Bettgestell, aber ohne Bett­wäsche/ baumwollene Decken.

Wir mußten alles zurücklassen. Sämtliche Schlüssel sind uns von den Engländern abgenommen worden.

Vorgelesen genehmigt unterschrieben, gez. Frau Berta Gutbrod.

Die Zeugin wird hierauf vorschriftsmäßig beeidigt.

- Zur Beurkundung:

gez. .Becht, . .. . gez. Hieber,

Landgerichtsrat. Protokollführer.