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Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo / Reichs-Kolonialamt
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Anlage 66.

Auszugsweise Abschrift zu^.. IV. 1854. 15.

Großherzogliches Amtsgericht c. ll.

Gegenwärtig:

Pforzheim, den 4. August 1915.

Großh. Amtsrichter 1)r. Diebold als Richter,

Schreibgehilfin Ehmann

als Gerichtsschreiber.

Auf Ladung erschien heute der Zeuge Adolf Fetzn er, Missionar.

Zur Personi Adolf Fetzner, 28 Jahre alt, ledig, Missionar der Basler

Missionsgesellschaft, zur Zeit in Bauschlott wohnhaft.

Zur Sache! Meine Erlebnisse mit den feindlichen Engländern in Kamerun seit Ausbruch des Krieges entnehme ich aus den mir soeben vorgelesenen Angaben in meinem Berichte an die Basler Mission vom 10. April 1915, bestätige sie als richtig und

ergänze sie wie folgt:

Wenn ich mich darüber beklagte, daß uns die Engländer längere Zeit ohne Ver­pflegung gelassen hätten, so bezieht sich das auf einen Zeitraum von abends ^12 Uhr

bis andern Nachmittag 5 Uhr. In dieser Zeit gab uns nur ein englischer Soldat von sich aus 3 bis 4 Biskuite.

Was den Eisenbahnunfall angeht, so handelt es sich um zwei offene, einen kleineren

und einen größeren Wagen, von denen der kleinere etwa so groß wie die Wagen waren,

die wir bei Bahnen für Erdaufschüttungen verwenden. Es wird den Frauen etwa auf 4 km im ganzen gelungen sein, von den beiden Wagen abzuspringen. Zum Teil hatten sie Kinder bis zu 2 Jahren im Arm. Auf demselben Gleise, auf dem die beiden

Wagen abfuhren, kam, wie ich hörte, ein von Eseln gezogener Wagen entgegen, von

dem die letzte Absprungstelle nur etwa 5 irrn entfernt war, so daß leicht nach wenigen Minuten ein Zusammenprall hätte erfolgen können. Wäre letzteres der Fall gewesen, so wären die schweren Gepäckstücke des Hinteren der beiden Wagen nach vorn geworfen worden und hätten die Frauen schwer schädigen können.

Vorgelesen genehmigt unterschrieben, gez. Adolf Fetzner, Missionar.

Der Zeuge wurde beeidigt.

Der Richter: gez. Diebold.

Der Gerichtsschreiber: gez. Ehmann.