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Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo / Reichs-Kolonialamt
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Anlage 60 .

Ansmgsweise Abschrift m /V. IV. l I0!>. 15.

Amtsgericht.

Abteilung für Requisitionen in Strafsachen. X^ambnig, den 22. März 1015.

Gesch.-Nr. .7. k. Nr. 142. 1915.

Gegenwärtig:

Landrichter vr. Iück stock,

Gerichtsschreiber Lange.

Aus Vorladung erscheint die nachbenannte Zeugin, die zur Person erklärte:

Name und Vorname: Ida Anna Dora Gottschalck, geb. Lenth, Bachstr. 2u bei Lenth.

Staatsangehörigkeit Hamburg, Zeit der Geburt: 16. Februar 1915. Verheiratet.

Zur Sache: Um die Zeit der Kriegserklärung hielt ich mich auf der Pflanzung Moliwe bei Victoria in DeutschKamerun aus. Ich wohnte dort seit etwa 2 Jahren zusammen mit meinem Manne, der auf der Pflanzung angestellt war, und zwar zuletzt als Pflanzungsleiter. Wir wohnten auf der Pflanzung selbst.

.Anfang November 1914 wurde die Pflanzung Moliwe von einer Abteilung

eingeborener Soldaten unter Führung eines englischen Vorgesetzten umstellt. Meinem Manne und mir und einem älteren Angestellten wurde gegen das Versprechen, daß wir keine feindlichen Handlungen gegen die Engländer unternehmen würden, zunächst gestattet, auf der Pflanzung zu bleiben. Ende November wurde uns aber befohlen, uns am 80. November in Victoria einzufinden, und zwar durfte ich 8 und mein Mann 2 Koffer mitnehmen.

Der Anweisung entsprechend, fanden wir uns in Victoria ein und wurden von dort über Duala nach Liverpool befördert .

Wir haben einen großen Teil unseres Hausstandes lvgl. die als Anlage über­reichte Aufstellung) auf der Farm zurücklassen müssen, und zwar in unserem Wohn- hause, .

Vorgelesen genehmigt unterschrieben, gez. Frau Ida Gottschalck.

Zeugin wurde hierauf beeidigt.

gez. Lange.