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Anlage 42.
Auszugsweise Abschrift zu IV. 838. 15.
Königliches Amtsgericht.
^ Ottmachau, den 11. März 1915.
Gegenwärtig:
Amtsrichter Tauche
als Richter,
Gerichtsaktuar Dunnel
als Gerichtsschreiber.
Es erschien die nachbenannte Zeugin.
Die Zeugin, mit dein Gegenstände der Untersuchung bekannt gemarkt, wurde wie folgt vernommen:
Zur Person: Ich heiße Margarete Streetz, geb. Helbig, bin 28 Jahre alt, evangelischer Religion, z. Zt. in Ottmachau wohnhaft.
Zur Sache: Mein Mann war landwirtschaftlicher Assistent auf dem Vorwerk bei Buea Am 26. November 1914 mußten wir Buea verlassen. Wir hatten etwa 1 Stunde bis zur nächsten Bahnstation zu gehen. Von hier aus fuhren wir Frauen und Kinder nach der Küstenstation Viktoria: Die Männer mußten bis Viktoria zu Fuß
laufen Der Marsch dauerte 4 bis 5 Stunden und wurde größtenteils in glühender Hitze zurückgelegt.
Der Abtransport beanspruchte mehrere Fuhren. Eine Frau, die ein kleines Kind von kaum 2 Monaten hatte, bat, daß sie mit Rücksicht auf das Kind die Fahrt nicht am heißen Mittag, sondern am kühleren Morgen antreten dürfe. Der Wunsch wurde ihr ohne Begründung abgeschlagen. Auf der Fahrt von Viktoria nach Duala, die etwa von 6 Uhr morgens bis abends 6 Uhr dauerte, haben wir nichts zu essen bekommen. Zum Trinken erhielten wir Filterwasser, das aber warm und schlecht war. Erst bei Duala erhielten wir auf der zu essen und zu trinken.
Die Männer mußten auf dem Deck ohne jeden Schutz gegen die Sonne liegen.
Mein Mann und ich erhielten auf -^xxanr« zusammen eine Kabine II. Klaffe.
Die Kabine enthielt keine Waschgelegenheit, überhaupt wa^ alles, was zur besonderen Bequemlichkeit diente, weggenommen.
Für sämtliche Frauen und Kinder der II. Klasse war nur eine Waschgelegenheit vorhanden. Es waren dies etwa 40 Personen. Handtücher und Seife gab es nicht.
Für die Herren der II. Klasse gab es ebenfalls nur die eine Waschgelegenheit.
Für die Frauen und Männer stand je eine Badewanne zur Verfügung. Hierzu
wurde aber nur Salzwaffer gegeben.
Die Folge davon war, daß viele, besonders die Kinder, eine Hautkrankheit, den sogenannten roten Hund, bekamen.
Die Klosettes, Badezimmer, Korridore und Gänge waren sehr schmutzig.
Bei unserer Abreise von Buea durften die Frauen je drei Lasten an Gepäck, d. h. etwa 1 ^2 Zentner, und die Männer je zwei Lasten mit sich führen.
Infolge der schlechten Kost habe ich während der Fahrt an Magenbeschwerden gelitten, die ich weder früher hatte noch jetzt habe.
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