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Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo / Reichs-Kolonialamt
Entstehung
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Auszugsweise Abschrift zu IV. 2073.

Anlage 34.

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Kgl. Württ. Amtsgericht Herreüberg.

Den 5. Mai 1915.

Anwesend:

Amtsrichter Nübling,

Referendar Sattler.

Es erscheint auf Vorladen:

Frau Martha Hecklinger, geb. Pfleiderer, in Oberjesingen und wird der- nomruen, wie folgt:

Zur Person: Martha Hecklinger, geb. Pfleiderer, in Oberjesingen im Pfarr- Haus wohnhaft, geb. in Mangalore, Indien, am 18. September 1878. Verheiratet mit dem jetzigen Pfarrverweser Philipp Hecklinger in Oberjesingen, vor dem Kriege Missionar in Duala.

Zur Sache: . Am gleichen Abend noch mußten sich die Frauen, wozu

Frau Missionar Gehr und Schwarz mit Kind und eine Frau Wolf kamen, nach Duala-Akwastadt begeben ins Missionshandlungshaus, das von nun an auf 14 Tage unser Quartier war. Einen englischen .Hausmeister hatten wir über uns namens Hunsüellblx;, der Baumeister in Lagos gewesen sein soll, und der uns Proviant ab­gab, im übrigen uns tun und machen ließ, nur durften wir nicht mit den Eingeborenen reden und sie nicht mit uns, noch durften sie uns grüßen. Auf die Straße durften wir nicht, wohl aber in Hof und Garten uns ergehen. Das Hoftor war von zwei englischen Soldaten Tag und Nacht bewacht.

Unsere Bitte, auf unsere Station nach Bonaberi zu gehen, um uns mit Kleidern u. a. besser zu versehen, wurde nicht beachtet, dagegen begab sich dann Huusdelibke mit dem etwa 18jährigen Diener am 12. November nach Bonaberi/ der Diener

durste nicht mit, sah aber vorn User aus, wo er das Boot hütete, wie aus unseren beiden Häusern Bettstellen, Matratzen und andere Gegenstände herausgeschleppt und teilweise in Kisten ins Boot eingeladen wurden und nach Dnala übergeführt wurden.

Wir sahen dann selber mit an, wie unsere Bettstellen und auch andere Gegen­stände, die uns eigen gehörten, in das Missionshandlungshaus gebracht wurden. So erkannte ich nl eine gestickte Kaffeedecke im Werte von etwa 20 Mark, U) 1 Roßhaar­kissen, o) 2 Tragkissen, mit Roßhaar gefüllt, <1) 1 Sofaüberzug aus Baumwollstoff, G 1 Sofakissen, 4) 1 Bettuch, Moltondecke. Alle diese Sachen hat also nach meiner Überzeugung UrmsIraliM für sich genommen, und zwar aus verschlossenen Kisten, wovon ich die Schlüssel in Mangamba liegen hatte.

Beim Weggang von Duala habe ich die oben unter Ziffer n, 1>, 6, 4 bezeichneten Gegenstände wieder an mich genommen.

Was ich in dem einzigen Koffer, den ich mitnehmen konnte, mitnahm, war lediglich das Nötigste an Kleidung und Leibwäsche.

Zeugin wird hierauf vorschriftsmäßig auf vorstehende Angaben beeidigt.

Vorgelesen genehmigt unterschrieben, gez. Frau Missionar Martha Hecklinger-Pfleiderer.

Zur Beurkundung.

Verzichtet auf Zeugengebühren, gez. Nübling, gez. Sattler,

Amtsrichter. Neferendar.

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