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Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo / Reichs-Kolonialamt
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Ausmaöweise Abschrift zu I V. 621. 15.

Anlage 25.

Protest des Assessors Dix und des Zoll­direktors Bötefür aus Duala an den Generalgouverneur in Nigerien.

Als hier anwesender Vertreter der politischen Verwaltung der Kolonie Kamerun halte ich mich für verpflichtet, von der mir von Euer Exzellenz in der Audienz vom 2. Oktober erteilten Erlaubnis Gebrauch zu machen und Euer Exzellenz eine Darstellung der Vorgänge nach der Übergabe Dualas zu unterbreiten. Diese Darstellung wird und muß zunächst nur eine sehr kurze sein. Eine weitere Ausführung wird vorbehalten. Ich werde mich jeder Kritik enthalten und nur eine Darstellung des objektiven Tat­bestandes geben/ ich fühle mich aber, um jedes für die deutsche Regierung nachteilige Präjudiz zu vermeiden, verpflichtet, in meiner eingangs erwähnten Eigenschaft namens und in Vertretung des abwesenden und nicht erreichbaren Kaiserlichen Gouverneurs in Kamerun gegen die zu schildernden Vorgänge in Duala Protest einzulegen.

In den Übergabeverhandlungen zwischen dem englischen Oberstkommandierenden und zunächst mit dem Unterzeichneten, sodann mit den dienstältesten Offizieren von Duala und Bonabcri war vereinbart, eine zwar bedingungslose, aber ehrenvolle Übergabe Dualas, wobei von den Verbündeten ausdrücklich die Sicherung des Lebens und des Eigentums der Deutschen übernommen wurden. Teils nach meinen eigenen Beobachtungen und teils nach zuverlässigen Mitteilungen anderer kriegsgefangener Deutscher ist in Duala zum Teil schrankenlos geplündert worden und ist das dortige vorhandene Privateigentum wohl bis auf verschwindend geringe Ausnahmen vollständig verloren.

Am Tage nach der Übergabe, in den Vormittagsstunden, wurde dem Bezirksamt­mann von Duala und dem Unterzeichneten mitgeteilt, daß sich alle unverheirateten männlichen Personen im Hospitalgarten von Duala einzufinden hätten, um dort ihren Namen einzutragen. Außerdem wurde durch weiße und schwarze Soldaten der ver­bündeten Mächte den meisten deutschen Bewohnern von Duala in ihrem Hause mitge­teilt, die Männer möchten zwecks Namenseintragung ins Hospital kommen sie könnten dann wieder nach Hause gehen. Die Folge davon ist gewesen, daß sich sehr viele Deutsche ohne jedes Gepäck unter vollständiger unbehüteter Zurücklassung ihres Privateigentums in das Hospital begaben. Dort wurden sie festgehalten und von dort direkt aufs Schiff gebracht. Es war ihnen keine Möglichkeit gegeben, ihr Eigentum zu Hause auch nur einigermaßen zu sichern. Sie selbst kamen nur mit dem, was sie auf dem Leibe trugen, zum Teil ohne jedes Bargeld, aufs Schiff. Indem hierdurch den Deutschen jede Möglichkeit genommen worden ist, ihr Eigentum in Sicherheit zu bringen, wurde natürlicherweise die Plünderung sehr erleichtert, und es konnte den ohne weiteres anzuerkennenden Bemühungen englischer Offiziere nicht gelingen, die Plünderung zu verhindern.

Es sind bedeutende Geldsummen, die im Privateigentum standen, ohne Ouittung konfisziert worden/ ich erwähne dies nur, damit den betreffenden Eigentümern aus dem Fehlen der Quittung später keine rechtlichen Nachteile entstehen.

Wie Euer Exzellenz bekannt ist, ist die gesamte deutsche Bevölkerung Dualas, männliche und weibliche, kriegsgefangen gemacht worden. Es ist kein Unterschied ge-