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Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo / Reichs-Kolonialamt
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Auszugsweise Abschrift zu IV. 1991. 15.

Anlage 10.

Königliches Amtsgericht.

Gegenwärtig:

Amtsgerichtsrat Koppel m an u als Richter,

Aktuar Reuter

als Gerichtsschreiber.

Winsen a. d. 1*., den 29. Mai 1915.

Es erschien Frau Marie Stappenbeck, geb. Weber, zurzeit in Winsen a. d. wohnhaft, und ließ sich wie folgt vernehmen:

Ich heiße Marie Stappenbeck, geb. Weber, zur Zeit in Winsen a. d. L., Planken« straße 14, geboren am 15. August 1879 zu Winsen a. d. L., verheiratet.

Ich war meinem Manne behilflich, der ein Hotel in Duala bewirtschaftete.

Mein Bruder begab sich am 27. September vom Wasserwerk nach der Stadt, um von der deutschen Behörde wegen der Übergabe des Werks Weisung zu erhalten. Er kam nicht wieder. Ein schwarzer Reiter teilte mit, daß er festgenommen sei. Mein Mann, meine Schwägerin Weber und ich fuhren deswegen nach Duala, um nach ihm zu sehen. Unterwegs teilte uns eine feindliche schwarze Patrouille mit, daß wir uns ins Hospital zu begeben hätten, um uns einzutragen. Im Hospital trugen wir uns in Gegenwart von englischen Offizieren in ein Buch ein. Wir wurden aber nicht entlassen, sondern es wurde uns gesagt, wir sollten, bis alles geregelt sei, und zwar die Frauen im Offizierskasino und die Männer im Hospital verbleiben. Bevor wir diese Weisung ausführten, erschien ein älterer Offizier in Marineuniform, welchen der Postinspektor Rothnagel, der Dolmetscher war, später als französischen Offizier bezeichnete, und ver­fügte, daß wir alle auf ein Transportschiff verbracht werden sollten.

Es wurde uns nicht gestattet, irgend etwas mitzunehmen. Meine Bitte, die beiden zurückgelassenen jungen Mädchen, Fräulein Emma Duggen aus Winsen a.d.1^ und Fräulein Dora Mever aus Hamburg, mitzunehmen, wurde abgeschlagen.

Wir Deutsche etwa 700 an der Zahl wurden auf zwei kleinen Transport­schiffen untergebracht.

Die Ehefrau des Materialienverwalters Fuchs, welche zu Hause ein kleines Kind von einigen Wochen hatte, bat längere Zeit vergeblich, das Kind zu holen. Schließlich wurden ihr zwei Soldaten mitgegeben, damit sie das Kind holte. Wir mußten uns sodann in Reihen stellen und wurden unter dem Gejohle der schwarzen Bevölkerung, von schwarzen Soldaten bewacht, an Bord gebracht.

Als wir in Madeira anlegten, wurde das Einhandeln von Obst und dergleichen gestattet. Dabei ist es vorgekommen, daß englische Offiziere oder Chargierte, die den Kauf vermittelten, uns für einen Korb Obst 10 Mark anrechneten, während wir, als sie mittags schliefen, solches Obst für 2 Mark einhandelten.

Vorgelesen genehmigt unterschrieben, gez. Maria Stappenbeck.

Die Zeugin wurde vorschriftsmäßig beeidigt.

gez Kopvelnikmn. gez. Reuter.