Teil eines Werkes 
Bd. 4 (1901) Die Kolonialpolitik Frankreichs : von den Anfängen bis zur Gegenwart / von Alfred Zimmermann
Entstehung
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Entschädigung der Pflanzer.

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In Martinique vollzog sich der Umschwung nicht ohne große Auf­regung und Blutvergießen. In den übrigen Kolonien verlief die Reform friedlich. Am 20. Dezember 1848 war überall die Auf­hebung der Sklaverei vollzogen. Durch Einrichtung von National- werkstätten wie durch Maßregeln gegen Vagabondage hat man zu großen Schwierigkeiten vorgebeugt. Im Jahre 1849 erkannte die Kammer den Pflanzern grundsätzlich den Anspruch auf eine Ent­schädigung zu. Im folgenden Jahre kam diese zur Vertheilung, und zwar wurden in Martinique für jeden Sklaven 430 Francs 47 Cmes., in Guadeloupe 470 Francs 20 Cmes., in Guyane 618 Francs 73 Cmes., in Rsunion 705 Francs 38 Cmes., im Durchschnitt 630 Francs bewilligt. Die Pflanzer hatten früher 1500 Francs gefordert. Im Ganzen hat diese Entschädigung eine Summe von 126 Millionen ausgemacht, von denen sechs baar, der Rest in 5 prozentigen, bald auf 4^ pCt. herabgesetzten Renten bezahlt wurde.

Drittes Kapitel.

Erweiterung des Kolonialbesitzes.

Als die Aufhebung der Sklaverei vor sich ging, hatte das Gebiet des französischen Kolonialbesitzes eine nicht unerhebliche Er­weiterung erfahren. Napoleon hatte 1804 durch General Decaen in Tamatave, dem Hanptort Madagaskars, einen politischen Agenten einsetzen lassen. Als England sich der Jsle de France bemächtigt

sechs Wochen nach Erscheinen des Dekrets und alle Körperstrafen sofort auf­gehoben sehen. Man beinah aber später erstere Frist auf zwei Monate. Ver­treter der Kolonien haben versucht, gleichzeitige Festsetzung der Entschädigung und Organisation der Negerarbeit durchzusetzen, und Delegirte der Hafenstädte verlangten Maßregeln für Sicherung der bevorstehenden Zuckerernte. Sie drangen indessen nicht durch, da eine Beschlußfassung über solche Maßnahmen eine zu große Verzögerung der Befreiung bedeutet hätte. Es sollte Sache der zu ernennenden Kommissare sein, vorläufige geeignete Maßnahmen zu treffen. Die Kommission begnügte sich, Gesetze für Schutz der kranken und schwachen Sklaven und für Organisation des Schulunterrichts auszuarbeitem Beschlüsse über Einführung von Sparkassen und Beförderung der freien Arbeiterzufuhr nach den Kolonien kamen nicht zur Ausführung.