schwierig- ist, so kann auch die Erhebung einer Kopfsteuer immer nur sehr relativ sein.
Die Besteuerung des Handels war nach den Grundsätzen des Berliner Vertrages z. T. ziemlich hoch. Als Einfuhrzölle wurden z. B. erhoben für: 12 Flaschen Bier 2 Mark; 1 Pfd. Cigarren 4 Mk.; 1 Pfd. Tabak 2 Hk.; Sportwalfen 1 Stück 16 Mk. Im Allgemeinen 2°/ 0 vom Werte. Als Ausfuhrzölle mussten für Kopra 2 1 / 2 °/ 0 für Kaffee 2°/ 0 des Wertes entrichtet werden. Dazu kamen noch eine ganze Reihe Jahressteuern für: Boote 16 Mk.; Lagerräume 50—400 M.; Wohnhaussteuer l°/ 0 vom Werte; Hafensteuern etc. und endlich für Gewerbeconcessionen. Ein Wirtshausbesitzer z. B. hatte monatlich 40 Mk. zu zahlen, ein Anwalt jährlich 240, ein Arzt 220, ein Auktionator 160, ein Photograph oder Künstler 48 Mk. Jahresabgaben zu leisten und für jeden nicht samoanisclien Pflanzungsarbeiter wurden jährlich 8 Mk. erhoben. Die Gesamteinnahmen der Regierung und Municipalverwaltung betrugen 1899 rund 130000 Mk.
Dagegen erforderte die Verwaltung alljährlich, ohne die Gehälter der Beamten der Mächte, mehr als die Einnahmen. Dazu kamen für Deutschland allein aus Gehältern für einen Consul 24000, Viceconsul 14000, Consulatssecretär 6000 Mk. u. s. w.
Immerhin zeigen die Erfahrungen, dass auch bei einer rationelleren, z. T. niedrigeren Besteuerung und unter geordneten Verhältnissen die Verwaltung unseres neusten Schutzgebietes von diesem selbst leicht bestritten werden kann, umsomehr als mit Sicherheit auf ein stetiges Aufblühen der Production und der Ausfuhr zu rechnen ist.
Dazu kommt, wenn die Eingeborenen erst einmal dauernd beruhigt sein werden und die Vorteile einer einheitlichen, fürsorglichen Verwaltung erkannt haben, erhebliche Entlastung unseres Specialcontos für Samoa durch Entbehrlichkeit der Kriegsschiffe, die seit Jahren im Hafen von Apia stationiert waren, um der englischen Machtentfaltung ein Gegengewicht zu bieten.
Jetzt.
Gegenüber dem bisherigen Apparat ist die Verwaltung Deutsch-S am oa ’s erheblich einfacher, billigerund besser organisiert. Sie besteht zurZeit aus dem Gouverneur (Dr. Solf), einem kaiserl. Richter, der gleichzeitig Vertreter des Gouverneurs ist. Dem Gouverneur stehen ein Zollverwalter und ein Polizeimeister, ein Secretär und andere Hilfskräfte zur Seite.
Ausserdem hat sich der Gouverneur einen beratenden Ausschuss von sieben kaufmännischen und landwirtschaftlichen Ansiedlern (2 Engländer) anstelle des bisherigen Stadtrates als Gouvernementsrat erkoren.