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Samoa / von F. Reinecke
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Verwaltung Samoas.

Einst.

Vor dem Berliner Vertrage gab es überhaupt noch keine Verwaltung auf Samoa im weiteren Sinne. Denn jeder Vertreter der Mächte wollte oder sollte den anderen den Rang ablaufen, und die Ansiedler und Missionare erkannten ebensowenig eine Verwaltung an, wie die Eingeborenen. Viele Köche verderben den Brei! Daher hatte der Berliner Vertrag (14. 6. 89) das für sich, dass that- sächlich eine Verwaltung eingerichtet und wenigstens in gewissem Umfange durchgeführt wurde. Der Apparat war natürlich höchst compliciert und infolge dessen functionierte er auch nur zeitweise ganz, wennschon die einzelnen Betriebe sechs Jahre lang im Gang blieben bis der überheizte Kessel platzte. Das trat mit Malietoa Laupepas Tode ein. Die Construction des Apparates war trotz seiner Fehler und Mängel angesichts der zu überwindenden Schwierig­keiten immerhin bewundernswert und charakteristisch, sodass er hier nicht unerwähnt bleiben soll.

Zur Verwaltung von 35000 Eingeborenen und rund 400 Fremden, also dem Personenstand einer kleinen Mittelstadt entsprechend, waren folgende Beamte und Körperschaften erforderlich:

1. ein König (Malietoa Laupepa), 2. ein Oberrichter (Ceder- kranz, Ide und Chambers), 3. ein Consularboard (drei Consuln deutsch: Dr. Stübel, Schmidt-Dargitz, Biermann, Schmidt-Leda, Rose), 4. ein Municipalitätspräsident (Senfft von Pilsach, Schmidt, Dr. Raffel. Dr. Solf), 5. ein Municipalrat aus sechs Stadträten, 6. ein Polizeichef und ein Heer von Unterbeamten jedes besonderen Ressorts.

Wer von den 4 bezw. 6 Ersten die Vorhand hatte, hing vom Stand des politischen Kartenspieles ab, der König kam nie zum Ausspielen; er figurierte nur manchmal als Trumpf, wurde dann aber meistens überstochen. Meistens spielten nur einige Spieler die anderen passten; nur bei Haupttouren traten alle ein, dann wurde das Spiel aber nie zu Ende gespielt, da keiner verlieren mochte; bezahlt wurde nie, da die Abrechnung immer falsch war. Solange der König nichtraus war, konnte auch keine Partie gewonnen w r erden.

Am höchsten im Rang und Gehalt stand der Oberrichter, von den Engländern und Amerikanern alsYour lionour,Euer Ehren verehrt; er hatte in Streitsachen zwischen Fremden verschie-