Die europäisch-amerikanische Periode, seit 1876.
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richters 1 ). Aber auch dieser Zustand war nicht von Dauer; ein rückhaltloses Zusammenwirken der Vertragsmächte erwies sich als unmöglich, und die Notwendigkeit einer reinlichen Scheidung machte sich immer gebieterischer geltend. Diese erfolgte durch die Verträge vom 14. November und 2. Dezember 1899 2 ). Deutschland erhielt die Hauptinseln Savaii und Upolu, die Vereinigten Staaten Tutuila und die übrigen östlich vom 171. Meridian gelegenen Inseln, und England wurde entschädigt einerseits durch die Abtretung der deutschen Salomoinseln östlich von Bougainville (die ebenso wie die Bukainsel deutsch verblieb) und die Verzichtleistung auf alle Rechte Deutschlands auf die Tongagruppe, die am 18. Mai 1900 unter britische Oberhoheit gestellt wurde. Das war der letzte Akt des Teilungsprozesses; von ganz Polynesien sind außer einigen wenigen zerstreuten Eilanden nur die Neuen Hebriden noch nicht vergeben, aber auch sie stehen unter der gemeinsamen Aufsicht Englands und Frankreichs.
Die Vorgänge in Asien.
1. Die Annäherung Rußlands und Englands in Vorderasien nimmt in diesem Zeitraum eine drohende Gestalt an. Die traditionelle Gegnerschaft beider Staaten wäre während des russisch-türkischen Krieges (1877/78) beinahe in offenen Kampf ausgeartet. Um England A T erlegenheiten zu bereiten, scliickte Rußland im Frühjahr 1878 eine Gesandtschaft nach Afghanistan, die Emir Schir-Ali mit größten Ehren aufnahm, während die bald darauf erscheinende Gesandtschaft des Vizekönigs von Indien an der Grenze zurückgewiesen wurde. Afghanistan hatte sich, für den Augenblick wenigstens, für Rußland entschieden, und der Krieg mit Britischindien war nun unvermeidlich. Der Emir flüchtete sich vor den anrückenden Truppen nach Russisch-Turkestan, wo er am 21. Februar 1879 starb. Sein Nachfolger Jakub schloß bald darauf (28. Mai 1879) mit England den Frieden von Gandamak 3 ), worin er versprach, einen Vertreter der anglo-indischen Regierung in Kabul zuzulassen, und in bezug auf die Berichtigung der Grenze gegen Indien weitgehende Zugeständnisse machte. Sie sollte bis an die Wasserscheide zwischen den Zuflüssen des Indus und den afghanischen Flüssen nach Westen gerückt werden; diese sog. »wissenschaftliche« Grenze hielt der damalige englische Ministerpräsident Lord Beaconsfield (Disraeli) für die Sicherheit von Indien für ausreichend. Der Friede dauerte aber nicht lange; schon am 3. September 1879 wurde die englische Gesandtschaft in Kabul in einem Volksaufstand ermordet. Obwohl die britischen Waffen neue Erfolge errangen, so begnügte sich die englische Regierung, die damals an die liberale Partei übergegangen war, aus Sparsamkeitsrücksichten damit, an Jalmbs Stelle den ihr anscheinend ergebenen Abdurrahman-Khan als Emir einzusetzen, und verzichtete auf manche Vorteile, die ihr der Gandamaker Frieden gesichert hatte; ja sogar Kandahar wurde geräumt. Afghanistan blieb im Innern völlig selbständig; kein Engländer darf es betreten, selbst der britische Gesandte in Kabul ist ein indischer Mohammedaner.
J ) Bovölkerung der Erde VIII, S. 245.
2 ) Ebenda XI, S. 97, 104 u. 105.
3 ) Ebenda VI, S. 30.