Die britisch-amerikanische Periode 1783—1870.
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seit inan auf den Fidjiinseln, den Marquesas, auf Hawaii, später auch auf den Neuen Hebriden und in Neucaledonicn das geschätzte Sandelholz entdeckt hatte, ln den Kreis staatlicher Ivolonisationsbestrebungen wurde die Südsee — abgesehen von der vorübergehenden Besetzung der Marquesasinsel Nukuhiva durch die Vereinigten Staaten im Jahre 1813 — noch nicht gezogen, wohl aber entstanden an zwei Stellen europäische Niederlassungen: Pitcairn in der Paumotugruppc wurde 1790 von meuterischen Matrosen besetzt, und 1808 siedelten sich in Fidji die Matrosen eines gestrandeten Schiffes an und machten sich den Eingeborenen, die sie im Gebrauch der Schießwaffen und in anderen Dingen unterrichteten, so unentbehrlich, daß bald auch andere Weiße, desertierte Matrosen und entflohene Sträflinge aus Australien, freundliche Aufnahme fanden. So entstand mit. der Zeit eine europäische Ansiedlung in Levuka auf der kleinen Insel Ovalau.
Die Ausgestaltung der Vereinigten Staaten von Amerika.
I. Wir haben auf S. 144 erwähnt, daß die wirklichen Grenzen der Vereinigten Staaten im Norden und Süden beträchtlich enger gezogen waren, als ihnen im Frieden von 1783 zugestanden worden war. Es dauerte mehr als ein Jahrzehnt, bis sie in den Besitz der Vertragsgrenzen gelangten. England wurde erst nachgiebig, als der Ausbruch des Kampfes gegen die französische Republik seine Aufmerksamkeit von Nordamerika ablenkte; im Londoner Vertrag vom 19. November 1794 1 ) zog es seine Seenposten zurück (Art. 2) und willigte ein, daß betreffs der Streitfragen, die sich aus der Unkenntnis der geographischen Verhältnisse am oberen Mississippi (Art. 4) und am Ste. Croix-Fluß (Art. 5) ergaben, neue Untersuchungen eingeleitet werden sollten. Mit Spanien wurde am 27. Oktober 1795 der Vertrag von San Lorenzo el Real 2 ) abgeschlossen, in dem (Art. 2) die Grenze gegen Florida in derselben Weise festgesetzt wurde wie im Frieden von 1783. Die Grenze gegen Louisiana sollte durch die Mitte des Mississippi gehen und die Stromfahrt beiden Nationen freistehen (Art. 4), aber die Amerikaner waren dabei doch im Nachteil, weil .sich die Mündung des Mississippi ganz in den Händen der Spanier befand. Deshalb war es wichtig, daß ihnen für ihre Waren anf drei Jahre ein Lagerrecht in Neuorleans eingeräumt wurde (Art. 22). Es war für sie ein schwerer Schlag, als Spanien 1798 dieses Recht aufhob und sich weigerte, das Gebiet östlich von der Mississippimündung den Vereinigten Staaten zu verkaufen. Wie bereits auf S. 1G2 erzählt wurde, trat Spanien 1800 Louisiana an Frankreich ab; das wurde erst 1802 bekannt, und die Lage gestaltete sich nun für Amerika noch drohender, denn Frankreich war voraussichtlich ein unbequemerer Nachbar als das schwache Spanien. Fine gewaltsame Lösung der Mississippi frage durch die Vereinigten Staaten war nicht unwahrscheinlich, und Frankreich, das damals vor einem neuen Kriege mit England stand, hätte Louisiana nicht schützen können. Deshalb entschloß sich Bonaparte im Pariser Vertrag vom 30. April 1803 3 ) Louisiana freiwillig
*) Martens, Recueil, 2. Auf]., Bd. V, S. 640.
2 ) Ebenda Bd. VI, S. 142.
®) Ebenda Bd. VII, S. 714.
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