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Die territoriale Entwicklung der europäischen Kolonien : mit einem kolonialgeschichtlichen Atlas von 12 Karten und 40 Kärtchen im Text / von Alexander Supan
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A. Supan. Die territoriale Entwicklung der europäischen Kolonien.

Spanien sogar herbei, die Südgrenze bis zum Sibunfluß zu erweitern (Art. 2) 1 ) und die Benutzung des in der Nähe von Belize gelegenen Eilandes St. Georges Cay als Sanatorium zu gestatten (Art. 4), wobei aber ausdrück­lich die spanische Landeshoheit anerkannt wurde (Art. 3). Alle anderen englischen Ansiedlungen an der Mosquitoküste und in den übrigen Teilen von Spanisch-Amerika wurden untersagt (Art. 1). Die Bahamas wurden England zurückerstattet, und erst seit dieser Zeit beginnt ihre dauernde Besiedlung haupt­sächlich durch amerikanische Loyalisten und deren Sklaven.

Der Friedensschluß zwischen England und den Nieder­landen erfolgte erst am 20. Mai 1784 zu Paris 2 ). Wenn die Niederlande auch nur Negapatam verloren (Art. 4), so war dies doch schmerzlich genug, denn ihre Bolle in Vorderindien

Fig.22. Britisck-Honduras war damit ausgespielt. Sie besaßen zwar noch einige Faktoreien,

in seiner jetzigen Aus-

dehnung. aber diese hingen ganz von der Gnade Englands ab.

Die Gründung des britischen Reiches in Indien.

Der Sieg von Palasi (1757) war nur der erste Schritt zur britischen Herrschaft in der Gangesebene. Neue Verwicklungen blieben nicht aus, da die Ostindische Kompagnie und noch mehr ihre Beamten ihre Macht finanziell auf das rücksichts­loseste ausbeuteten. Der gefürchtete Olive weilte in England, um den Lohn für seine Taten zu empfangen. Das Blutbad in Patna (1763), wobei 200 Engländer ihr Leben verloren, erhellte mit einem Male den Abgrund des Hasses, der die mohammedanische Bevölkerung gegen die Fremden beseelte. Es half nichts, daß ein neuer Vizekönig von Bengalen eingesetzt wurde; der vertriebene fand Unterstützung bei dem Nabob von Oudh und selbst bei dem Großmogul Schah Alam. Der Sieg des Majors Munro bei Baxär 3 ) (1764) befreite die Engländer aus dieser kritischen Lage; er war so entscheidend, daß man mit Recht das Ende der Mongolen macht von da an datiert. Mit souveräner Willkür verfügte Lord Olive, der 1765 als Gouver­neur nach Indien zurückgekehrt war, über die Gangesebene. Oudh blieb bestehen, Allahabad und Kora bekam der Großmogul. Be har und Bengalen nahm die Ost­indische Kompagnie. Jedoch fand es Olive zweckmäßig, die mongolische Ober­hoheit dem Namen nach bestehen zu lassen; er begnügte sich mit der fiskali­schen Verwaltung (Diwani) dieser Provinzen und überließ die Strafjustiz einem Nabob. Dieser erhielt dafür 673266 Pfd. Sterl. Jahresgehalt und der Großmogul unter dem Namen eines Tributs 325 000 Pfd. Sterl. Außerdem ließ sich die Kom­pagnie von dem Großmogul die zum Vizekönigtum Dekan gehörigen fün f nördlichen

] ) Auch über die Westgrenze finden sich in beiden Verträgen ausführliche Bestimmungen, aber die geographische Kenntnis der Binnengegenden war damals (wie z. B. aus der großen Karte von Nordamerika von L. S. de la Rochette, London 1798, hervorgeht) noch sehr fehlerhaft. Nur im allgemeinen kann man sagen, das Hondurasgebiet reichte westlich bis zu den Lagunen des Neuen Flusses.

2 ) Martens, Recueil, 2. Aufl., Bd. III, S. 5§0.

3 ) Am Ganges oberhalb Patna (25°34'N., 84° 1'0.).