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Leider haben sich — wie schon angedeutet — die Hoffnungen, welche man auf die Gesellschaften gesetzt hatte, nicht erfüllt. Die letzteren, welche von den in London und Paris sitzenden Komitees d. h. von einigen englischen und französischen Finanziers, geleitet wurden, hatten sehr wenig Interesse an dem wirtschaftlichen Fortschritt des ihnen anvertrauten Gebiets. Es handelte sich für die Geldleute lediglich um Gründungen zweifelhafter Art, die mit viel Reklame ins Werk gesetzt wurden. Die portugiesische Regierung sah dem Treiben der Gesellschaften ruhig zu, da sie in ihrer Geldnot auf dieselben angewiesen war und direkt Gelder von ihnen entlieh oder Vorschußgeschäste mit ihnen machte.
So kam es, daß in Angola die hier in Betracht kommende Moffamedes- gesellschaft für die Besiedelung nichts getan hat, ebensowenig wie die andern Gesellschaften an der West- und Ostküste.
Bei der Konzessionserteilung, die fast den ganzen Mossamedesbezirk umfaßt, war der Mossamedesgesellschaft auferlegt worden 500 Familien anzusiedeln; es ist hierin aber nichts geschehen. Allerdings hat die Regierung der Gesellschaft aus Geldnot die Ansiedlerfamilien auch nicht zugeführt.
Das Ergebnis ist:
Die Regierung konnte wegen Mangels an Mitteln selbst nicht ansiedeln, die Gesellschaften taten es auch nicht und die Regierung konnte sie wegen ihrer Abhängigkeit in Geldsachen nicht dazu zwingeu, also blieben die schönen Vorschriften unausgeführt nur auf dem Papier.
In neuster Zeit wird geplant die Besiedelung gemäß der Vorschrift vom 16. November 1899 endlich energisch in Angriff zu nehmen.
V. Die Besiedelung durch Eingeborene.
Die schlimmen Erfahrungen, welche die Portugiesische Regierung mit der Ansiedelung von Europäern (Deportierten, Madeirensern und freien Portugiesen) in solchen Gegenden gemacht hatte, welche sich gesundheitlich nicht für den Europäer eignen, führte zu dem Gedanken diese großen Gebiete durch planmäßige Besiedelung mit Eingeborenen nutzbar zu machen. Das in der Provinz Mozambique bestehende System der xrasos äa. eoroa,*) zeigte, daß es möglich war, die Eingeborenen zu seßhaften Landwirten zu erziehen, wenn die Anforderungen an Steuerzahlung und Frohnarbeit nicht zu hoch geschraubt werden.
Durch die Vorschrift, betreffend die Arbeit der Eingeborenen in den portugiesischen Kolonien, eingeführt durch Königliches Dekret vom 9. November 1899, welche wir bereits bei der Behandlung der Arbeiterfrage erörtert haben, suchte die Regierung gleichzeitig die Besiedelung durch Eingeborene einzuführen, indem sie als Erfüllung der jedem Eingeborenen obliegenden Arbeitsverpflichtung auch das Bebauen eines Grundstückes von bestimmter Größe anerkannte, indem sie die Besetzung von Land durch Zuweisung und Steuererlaß erleichterte und die Ansiedler befreite von der Dienstpflicht in der Armee oder Polizeitruppe, von der zwangsweise:: Arbeit und von der Requisition durch die Behörden zu Diensten als Träger und Bootsleute.
Sehr viel versprach man sich von der gleichzeitig eingeführten Einrichtung der Erbpacht. Der Staat soll, außer in den gesetzlich vorgesehenen, notwendigen Fällen das vom Ansiedler besetzte Land, soweit es in Benutzung genommen ist, nicht veräußern, wenn die Besetzung schon ein Jahr gedauert hat. Muß aber
*) Bergt. Kapitel IV. Abschnitt I.