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Deutschlands Kolonien : Koloniales Lesebuch für Schule und Haus ; Beschreibung der deutschen Schutzgebiete nebst einer Auswahl aus der kolonialen Literatur / von A. Seidel. Bearb. von W. Kreyenberg
Entstehung
Seite
155
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b) Aus den Berichten der Reisenden und Forscher. 155

sich trotz dieses Präservativs verbrüht. Der Beschädigte wird als schuldig befunden und verurteilt. Wird jemand einer Lüge beschuldigt, so wird er ebenfalls vor den Fetischpriester geführt und dieser beweist zuweilen durch ein Wunder die Schuld oder Unschuld des Betreffenden und gleich­zeitig die Macht des Fetischgottes. Im öffentlichen Palaver wird der Angeklagte von dem Fetischpriester beschworen, die Wahrheit zu gestehen; sagt er nach Ansicht der Leute nicht die Wahrheit, so werden ihm von dem Priester die Augen mit einem ätzenden Gift eingerieben. Das Gift beginnt alsbald zu wirken; in diesem Zustande wird dann der Gepeinigte nochmals verhört und ihm von dem Priester angekündigt, daß ihn, falls er die gewünschte Aussage macht, der große Fetisch von den Schmerzen erlösen würde. In dieser Hoffnung sagt der Betreffende alles aus, was von ihm verlangt wird, und so fällt er schuldig oder unschuldig seinem Ankläger und dem Fetisch zum Opfer. Der Priester befreit ihn nun von den Schmerzen, indem er ihm die Augen mit einer Flüssigkeit auswäscht, welche die Wirkung des Giftes wieder aufhebt. Ist der Unglückliche jedoch nicht willig, gegen seine Ueberzeugung zu sprechen, so wird er seinem Schicksal überlassen und verliert oftmals für immer sein Augen­licht. Wenn andererseits der Fetischpriester durch Geschenke und Opfer bestochen ist, so führt er durch ein Wunder des Fetisch die Freisprechung des Angeklagten herbei. Unter Vornahme der uns bereits bekannten Zeremonien und Anrufung des Fetisch wird der Angeklagte zur Aussage der Wahrheit ermähnt. Der Priester bestreicht nun auch seine Augen, aber nicht mit Gift, sondern mit einem unschädlichen Wasser, und zieht schließlich zur großen Verwunderung der umstehenden Menge Kauri- muscheln aus den Augen des Angeschuldigten, wodurch seine Nichtschuld erwiesen wird. Dieses Taschenspielerstückchen wird auf folgende Weise ausgeführt: Der Fetischpriester, welcher, nachdem er den Angeklagten er­mähnt hat, nichts mehr spricht, bläst ihm mit einer Fertigkeit, welche die Umstehenden verblüfft, aus seinem Munde eine Kaurimuschel ins Gesicht und zeigt diese dann dem betrogenen Volke.

Die Sklaverei bei den Bäsari.')

Die Sklaverei war, wenigstens früher, noch allgemein üblich; die meisten Sklaven stammten aus dem außerordentlich dicht bevölkerten Kabure- lande, und zwar verkauften die Kabureleute, wie mir verschiedene Bäsari- leute mit Abscheu versicherten, ihre eigenen Angehörigen, angeblich, weil das Land seine Bevölkerung nicht mehr ernähren kaun, was für große Teile des Kaburelandes wohl zutreffen könnte. Ein reeller Markt für Sklaven bestand nie; der Umschlagsplatz war aber in erster Linie für den

') Fr. Hup selb:Land und Leute der BLsari. Beiträge zur Kolonial- politik, 1899't900", S. >64.