22
Das Altertum.
in unmittelbarem Anschluß an die Arbeit des Schwertes tzstü ein Haupthebel wird für die Aufrichtung des Reiches.
Es ist damit schon ausgesprochen, daß die römischen nsä
Kolonien, in scharfem Gegensatz zu den griechischen, ,nZs
keinerlei politische Selbständigkeit genießen. Während dns
diese, fast bis zur letzten hin, jede für sich einen be- sä
sonderen Staat darstellen, sind jene willenlose Teile des ssä
einen Reiches und bloße Werkzeuge des einen Regiments stm
in Rom, bleiben es in dem ganzen Jahrtausend, durch stm
das sich römische Kolonialgründung verfolgen läßt. Ihre srst
Entstehung und ihre Organisation sind dementsprechend das
auch viel einfacher und gleichmäßiger als die ihrer lsu
griechischen Schwestern.
lO. Art der Ausbreitung.
Die römische Kolonisationsarbeit ist systematisch, ,stm
gleichsam schrittweise durchgeführt worden, von der Sieben- -m
Hügelstadt aus zunächst über Latium, weiter durch den nsä
Verein von Stadt und latinischer Bundesgenossenschaft ^ tM über die Jtaliker, die Bewohner Unter- und des südöstlichen Mittelitaliens, dann unter Verwendung der vereinigten, latinisierten Jtaliker über Volk und Land der Etrusker und cisalpinischen Gallier bis zur völligen Rvmani- im
sierung der apenninischen Halbinsel, endlich von dieser mü:
aus zur Latinisierung der ganzen Westhälfte des römischen lisii
Reiches. Diese Tätigkeit ist länger als ein halbes Jahr- rä
tausend eine ausschließlich festländische gewesen, während äm
die der Griechen von vornherein und so lange sie dauerte, ,si^
eine fast ebenso ausschließlich überseeische war.
Das Königtum hat im wesentlichen den Anschluß Am
Latiums vollendet, des eng umschriebenen Gebietes vom mo
Tiberflusse bis iu deu Apennin und die Albaner Berge,