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Kaffernsrage.
nunmehr durch eine Deputation in London Englands Schutz an und schilderten vereint mit den Missionaren die Zustände in Transvaal, und besonders die Lage der Schwarzen dort in grellsten Farben. Der Kommissar, der sich von den Uebertreibungen dieser Darstellungen überzeugt hatte, lud die zur Selbstregierung geneigten Leute Mitte Januar 1854 nach Bloemfontein und kam mit ihnen rasch zur Verständigung. Am 23. Februar wurde ein Vertrag unterzeichnet, worin Großbritannien die Oranje River Sovereignty als unabhängig anerkannte, alle Verträge mit Eingeborenen des Gebietes außer den Griquas für erloschen erklärte und im klebrigen dieselben Abmachungen wie früher gegenüber Transvaal traf. Das Abkommen wurde vom englischen Parlament genehmigt. Nur eine Stimme trat auf Betreiben der erwähnten Deputation für eine nochmalige Prüfung der Angelegenheit ein!
Zehntes Kapitel.
Innere Entwickelung der Aapkolonie.
Es ist kaum zu bezweifeln, daß die Haltung Englands den Bäuerin gegenüber weniger nachgiebig gewesen sein würde, wenn nicht andere Angelegenheiten der Kapkolonie seine Aufmerksamkeit in hohem Maße in Anspruch genommen und es gegen Südafrika im Allgemeinen verstimmt hätten. Es war dies besonders die Kasfernfrage. — Den Wünschen der Kolonisten folgend, hatten die Governors zu Ende der 20 er Jahre, die Koffern im Osten immer weiter zurückgedrängt. Die Folge war 1834 ein gewaltiger Kasferncinfall, der vielen Ansiedlern Leben oder wenigstens Hab und Gut kostete. Die Regierung that dagegen, was in ihren Kräften stand. Es wurde eine große Strafexpeditiou unternommen, und der Governor d'Urban zwang die Eingeborenen, das Gebiet östlich vom Fish River, das er Province of Oueen Adelaide taufte, abzutreten. Es wurden darin verschiedene Forts errichtet und die Verwaltung geregelt. Doch diese Maßnahme fand entschiedene Mißbilligung in London. Lord Glenelg, der Loorstar/ ok 8tuto kor tüv Oolonios im Ministerium Lord Melbournes, fand ohnehin schon, daß das Uebel der Kapkolonie ihre Größe sei. Er war um so mehr gegen eine Ausdehnung, als nach