Teil eines Werkes 
Bd. 5 (1903) Die Kolonialpolitik der Niederländer : mit einer Karte in Farbendruck / von Alfred Zimmermann
Entstehung
Seite
220
Einzelbild herunterladen
 

220

Neue Finanznöte.

Monopolsystems wiederholt Vorstellungen und setzten durch, daß Holland, nachdem es den Zoll für englische Baumwolle und Woll- waren auf 25 pCt. erhöht hatte, von holländischen Waren 12'/s pCt. erheben mußte.

Siebentes Kapitel.

Baron Band als Kolonialminister.

I. C. Band übernahm 1840 als Minister der Kolonien und Marine die Aufgabe, den Schwierigkeiten, welche zu van den Boschs Sturz geführt hatten, gerecht zu werden. Das dringenste war Regelung der verfahrenen Finanzen. Die Handelmaatschappij hatte damals vom Staate 39 000 000 sl. in Holland und 8 000 000 in Indien an noch nicht bezahlten Vorschüssen zu fordern. Für Deckung dieser Summe waren ihr alle aus Indien kommenden Güter verpfändet, so daß für 1841 weder für Zahlung der Zinsen der indischen Schuld noch für die Verwaltungszwecke Mittel zur Verfügung standen. Die Kammer hatte aus dieser Sachlage Ver­anlassung genommen, in die neue Verfassung (die 1840 nach der Auseinandersetzung mit Belgien nötig wurde) eine Bestimmung zu bringen, die ihr einen Einfluß auf die indische Verwaltung sicherte. Im Art. 59 wurde nämlich vorgeschrieben, daß den Generalstaaten am Anfang jeder Session eine Übersicht der letzten Einnahmen und Ausgaben der Kolonien mitzuteilen sei, und daß die Verwendung der Überschüsse durch Gesetz geregelt werden müsse. Band, der in Über­einstimmung mit dem König keine Einmischung des Parlaments in die kolonialen Angelegenheiten wünschte, suchte diese Bestimmungen tunlichst zu umgehen. Um vor allem aus der augenblicklichen Ver­legenheit zu kommen, bewog er die Maatschappij zu einem Vergleich. Ihre Forderung wurde kapitalisiert und die Verzinsung dieser Schuld mit jährlich 5 pCt. versprochen. Gedeckt sollte sie werden durch jährliche Zahlungen von 5 Millionen aus dem Ertrag der indischen Waren, deren Lieferung an die Kompagnie bis 1848 zugesagt war. Die Kammer fand diese Abmachungen zu unvorteilhaft fürs Land. Sie veranlaßte Baud zu neuen Verhandlungen. Ihr Ergebnis war