Raffles abberufen.
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13. August 1814 aus der Kolonie wieder zurück. Stärker als Raffles wiederholte dringende Hinweise auf den Wert des indischen Archipels und den für England dort zu erwartenden Nutzen waren Beweggründe der allgemeinen Politik in die Wagschale gefallen. —
Drittes Kapitel.
Auseinandersetzung mit England über Indien.
Der Vertrag, den die englische Regierung zu London am 13. August 1814 mit den seit Ende 1813 wieder unabhängigen Niederlanden abschloß, setzte Rückgabe aller früheren Kolonien, die am 1. Januar 1803 in seinem Besitz waren, an Holland fest. England hatte sich zu diesem Schritte, sowie zur Vergrößerung Hollands durch Belgien entschlossen, um damit einen Bundesgenossen auf dem Festlande gegen Frankreich zu gewinnen und auch Deutschland im Zaum zu halten. Es behielt nach Maßgabe des Vertrages Ceylon, ferner die von Holland damals noch nicht wieder übernommenen Stationen in Ostindien und Westsumatra, einige westindische Besitzungen sowie die Kapkolonie. Für das Kap und einige der westindischen Besitzungen erhielt Holland eine Entschädigung. Die anderen Kolonien sollten Holland in dem Zustande zurückgegeben werden, in dem sie sich zur Zeit des Vertragsschlusses befanden. Seinerseits mußte sich Holland zum Verbot des Sklavenhandels verpflichten. — Die englisch-ost- indische Kompagnie machte wegen Rückgabe der holländisch-indischen Kolonien keinerlei Schwierigkeiten. Da sie mehr gekostet als eingebracht hatten, erachtete sie ihren Wert für nicht erheblich. Unter anderen Umständen würde England schwerlich so leicht auf diesen Besitz wieder verzichtet haben.
Zu Kommissaren für Übernahme der Kolonien erwählte die niederländische Regierung den schon einmal als Komissaris-Generaal nach Indien geschickten C. F. Elout, Baron van der Capellen und G. W. Muntinghe. An Stelle des letzteren wurde nachträglich der Schout-bij-Nacht A. A. Buyskes ernannt. Van der Capellen sollte gleichzeitig das Generalgouvernement übernehmen. Eine vorläufige sachverständige Abordnung sollte in Java die Vor-