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Uierter Geil.
Erstes Kapitel.
Die Festsetzung in Surinam.
^ls die Seeländer 1667 die englischen Posten in Surinam eroberten und ihrer Kolonie Essequibo sich wieder bemächtigten, lebten als Ansiedler dort meistens wohlhabende Juden, die vor den Verfolgungen der Portugiesen aus Brasilien geflüchtet waren. Die Holländer räumten ihnen ohne weiteres nicht nur Gleichstellung mit den geborenen Holländern ein, sondern ließen sie auch im Genuß verschiedener ihnen von den Engländern erteilten Vorrechte. Einer aus ihrer Mitte wurde mit dem Kommando über das Gebiet der Flüsse Eracubo und Canamana betraut. Die Kolonie war noch in den Anfängen der Entwickelung, aber der Zuckerrohrbau versprach günstige Ergebnisse, und die Seeländer erachteten ihre Eroberung für sehr wertvoll. Nur dauerte die Freude nicht lange. Gegen 1200 englische und jüdische Kolonisten wollten unter holländischer Herrschaft nicht leben und siedelten mit ihren Sklaven und anderem Eigentum nach Jamaika über. Große urbar gemachte Ländereien wurden damit wieder zur Wildnis, und der Wohlstand der Ansiedelung erlitt schwere Einbuße. Dazu entstand Streit zwischen See- land und den Generalstaaten über den Besitz der Kolonie. Ersteres beanspruchte Surinam als Eigentum, da der seeländische Kommandeur Krijnsen es erobert hatte. Letztere verlangten das Verfügungsrecht, da die Kosten aus der allgemeinen Kasse geflossen waren. So stritt man um die Person des zu ernennenden Gouverneurs und um die Art der Regierung der Kolonie. Seeland wollte unter allen Umständen verhindern, daß sie der 1674 aufs
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