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Verlängerung des Privilegs der Kompagnie.
geborenen Fürsten wegen kontraktlicher Lieferung ihrer Erzeugnisse zu fördern, hatten wenig Erfolg. Immer allgemeiner wurden in Holland die Besorgnisse um die Zukunft des Unternehmens. Trotzdem auch Prinz Willem V. von Oranien die Würde als Oberbewind- hebber und Gouverneur-Generaal der Kompagnie angenommen hatte, und es ihr an einflußreichen Verbindungen gewiß nicht fehlte, wollten die Generalstaaten 1774 ihr Privileg nicht mehr ohne weiteres verlängern. 1776 schlug Utrecht Einsetzung einer Untersuchungskommission vor. Der Antrag hatte keinen Erfolg, doch ebensowenig wollte man von einer Verlängerung des Privilegs unter den früheren Bedingungen hören, bis der Einfluß des Erbstatt- halters, trotz des Einspruchs Utrechts, im Dezember 1776 eine Erneuerung des Privilegs auf 20 Jahre durchsetzte. Die Kompagnie sollte dafür nur eine Abgabe von 3 pCt. ihrer Dividenden an den Staat zahlen.
Neuntes Kapitel.
Beseitigung der ostindischen Kompagnie.
Der amerikanische Unabhängigkeitskampf verwickelte Holland in Krieg mit England. Die Gegner des Statthalters hatten so offen für Frankreich und Amerika Partei genommen und England herausgefordert, daß letzteres 1780 den Krieg erklärte. Für Holland war das ein schwerer Schlag. Ungeachtet der Anstrengungen des Prinzen Willem V. hatte man Heer und Flotte seit langem gleichmäßig vernachlässigt, und die Kompagnie hatte in ihren steigenden Nöten für die Wehrkraft Indiens immer weniger gesorgt. Jetzt das Versäumte nachzuholen, war unmöglich. Man vermochte weder Vorräte noch Mannschaften nach Indien zu senden, da es an der nötigen Seemacht mangelte. Nach dem Kapland mußte man sich begnügen, französische Truppen zu schicken, und im übrigen die Kolonien auf den Schutz der französischen Flotte und die eigene Kraft anweisen. Die Nachricht vom Ausbruche des Krieges gelangte an das Kap im März, nach Batavia im Juni 1781. Statt sofort alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, ließ man hier ein englisches Schiff ruhig