Teil eines Werkes 
Bd. 5 (1903) Die Kolonialpolitik der Niederländer : mit einer Karte in Farbendruck / von Alfred Zimmermann
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Ernennung des ersten Generalgouverneurs für Indien.

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holländischer Forts angelegt wurden, blieben doch die beiden ge­nannten Niederlassungen in der Hand der Feinde. Man tröstete sich darüber mit Errichtung einer Faktorei in Japan und An­knüpfung von Beziehungen mit Kambodja, Siam und Borneo.

Drittes Kapitel.

Erste Kämpfe mit England.

Im ganzen war gegen 1609 die Lage der Holländer in Indien, obwohl die Kompagnie 41 Linienschiffe besaß und schon 1606 fünf­undsiebzig Prozent Dividende verteilen konnte, keine sehr gesicherte. Um so bedeutender waren Hollands Macht und Reichtum damals in Europa. Seine Bevölkerung von 3'/2 Millionen Köpfen kam der Englands gleich, war aber weit reicher. Das holländische Budget belief sich auf etwa 4 Millionen Gulden. Die Staatsschuld erfor­derte jährlich 200 000 fl. Zinsen. Man zählte etwa 100 000 See­leute und 3000 Schisse. Etwa 1000 davon lagen dem Ostsee-Handel ob, 800 der Heringsfischerei.

Im Jahre 1609 wurde auch die Amsterdamer Bank gegründet, die lange Zeit die erste der Welt blieb.

Wenn die Holländer auch mit verschiedenen Fürsten der Coro- mandelküste, Bengalens, mit Calicut und den erwähnten Gebieten Hinterindiens und des malayischen Archipels Verträge besaßen und blühenden Handel trieben, wären sie doch einen: energischen Angriffe von Spanien oder den eifersüchtigen Engländern und Franzosen nicht gewachsen gewesen. Es stellte sich immer mehr als notwendig heraus, die verschiedene:: Unternehmungen in den weit entlegene,: Gegenden einheitlicher zu leiten und die Führer der einzelnen Expeditionen einer größeren Aufsicht zu unterwerfen. So kam die Kamer van XVII", die oberste Spitze der Kompagnie, auf den Gedanken, bei den Generalstaaten die Ernennung einesGouverneur- Generaals" zu beantragen. An: 29. November 1609 wurde ein früherer Admiral der Nieuwe Brabandsche Kompagnie, Pieter Both van Amersfoort, mit dieser Würde bekleidet und zugleich ihm eine beratende Behörde, der Raad van Jndie, zur Seite gesetzt.

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