Erstes Kapitel.
Die Bildung der niederländisch-ostindischen Kompagnie.
Gefahr, welche trotz der verschiedenen Erfolge den niederländischen Unternehmungen im fernen Indien von Portugal und Spanien drohte, der störende Wettbewerb, welchen jede der einzelnen Gesellschaften der anderen machte, beunruhigten fortgesetzt die Generalstaaten. Schon 1598 und 1599 mahnten sie die verschiedenen Kompagnien zur Einigkeit und zu gemeinschaftlichem Vorgehen. Diese Schritte waren umsonst. Den städtischen Behörden gelang es, wie erwähnt, wenigstens die Kompagnien in den einzelnen Städten zu verschmelzen. Zwischen den so entstandenen Gesellschaften aber bestand böseste Eifersucht weiter. Sie nötigten ihre Schiffer und Kaufleute zu kontraktlichen Verpflichtungen, nie zu einer anderen Gesellschaft überzugehen, und dergleichen mehr. Die Rücksicht auf die neidischen Mitbewerber ließ alle anderen in den Hintergrund treten. Es ergaben sich daraus ernste Mißstände für das Gemeinwohl, lind weiterblickende Männer, wie besonders Oldenbarnevelt, der den überseeischen Bestrebungen von Anbeginn an lebhafte Aufmerksamkeit widmete, waren unausgesetzt bemüht, diesem Unwesen ein Ende zu machen. Im Sommer 1600 wurde die Angelegenheit auf die Tagesordnung der Staaten von Holland gesetzt. Im November fanden eingehende Beratungen darüber statt. Am 17. Mai 1608 wurde der Beschluß gefaßt, alle für den Handel mit Ostindien gegründeten Kompagnien zu vereinigen. Die neue Gesellschaft sollte für einige Jahre das Monopol dieses Handels im Namen der