8 Das Deutschtum in d. v. neuen Reich getrennten ehemalig. Reichslanden
deutschen Reichsständen die Lockerung der Beziehungen genehm. Man wollte nicht durch die Verpflichtung zum Reichsschutz der Niederlande in unbequeme auswärtige Verwickelungen hineingezogen werden. Nach Karls V. Abdankung trat Philipp II. von Spanien die Herrschaft des burgundischen Kreises an. Unter seiner Regierung brachte das Zusammenwirken des politischen Widerstreites von Monarchie und Stände- tum mit den konfessionellen Gegensätzen den „Abfall der Niederlande". In achtzigjährigem Freiheitskampf haben die protestantischen Nordniederlande politische und religiöse Selbständigkeit erstritten.
Holland hat in seinem schweren Ringen vom Reich keine Unterstützung erfahren. Diese Niederdeutschen, die um das Reich sich längst nicht mehr gekümmert hatten, erinnerten sich in den Nöten des Kampfes plötzlich ihrer Reichszugehörigkeit. Es ist verständlich, daß das Reich als Gesamtheit für sie nichts getan hat. Das Reich war selbst konfessionell gespalten und der Kaiser war verwandtschaftlich mit dem spanischen Herrscherhause verbunden. Aber auch die großen protestantischen Teilmächte in Deutschland hielten sich vorsichtig zurück. Kursachsen und Kurbrandenburg waren lutherisch. Wie hätten sie den verhaßten Kal- vinisten in Nordniederland beibringen sollen, zumal da es zugleich um einen Aufstand rebellischer Untertanen gegen die Obrigkeit sich handelte! So hinderten konfessionelle und legitimistische Bedenken eine tatkräftige Unterstützung des im Kampf mit Spanien stehenden niederdeutschen Bruderstammes auch seitens der lutherischen Reichsstände. Im deutschen Volke regte sich doch die Stimme des Blutes. In den deutschen Frei- städten fanden niederländische Flüchtlinge eineZuflucht. Deutsche Adelige und deutsche Söldner zogen den niederländischen Heeren zu und wurden dort willkommene Mitstreiter. Also Hilfe im kleinen; nicht eine große nationale Tat von deutscher Seite! Sehr viel wirksamere Förderung erfuhren die Nordniederländer von Frankreich und England. Das Beste haben sie selbst geleistet. 1648 ist dem nordniederländischen Freistaat die völkerrechtliche Anerkennung zuteil geworden.
Der burgundische Kreis war auseinandergerissen. Nur die südlichen, katholischen Provinzen, nahezu zur Hälfte von französischredenden Wallonen bewohnt, verharrten als Rumpf des ehemaligen burgundischen Kreises unter spanischer Oberhoheit beim Reich. Die nach Volksart und Sprache geschlossen germanischen Nordprovinzen bildeten, vom Reiche getrennt, die protestantische Republik der Generalstaaten. Schon in den