Streit des Council mit Hastings.
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Company ein neues Landgebiet abtreten und die monatlichen Zahlungen für die englischen Truppen erhöhen mußte, obwohl Hastings auch hiergegen Einspruch erhob. Der Streit zwischen Hastings und seinen Kollegen wurde noch erbitterter, als sie auch ihrer Vollmacht gemäß die innere Verwaltung, in welcher noch immer die größten Mißbrauche herrschten, zu prüfen und zu verbessern begannen und die Thätigkeit der Präsidentschaften Bombay und Madras ihrer Kontrolle unterwarfen. Bei dem besten Willen und ausgezeichnetster Pflichttreue gelang es den drei die Mehrheit bildenden Mitgliedern des Councils doch nur selten, das Richtige zu treffen, da ihnen die nöthige Kenntniß der verwickelten indischen Verhältnisse und Personen abging und da das Verhalten von Hastings sie in immer größeren persönlichen Gegensatz zu Letzterem brachte.
Abgesehen von dem anstößigen Privatleben des Governor Generals trug hierzu bei, daß dem Council eine Reihe von Beweisen dafür in die Hände kamen, daß Hastings trotz seines hohen Gehalts von 25 000 Pfund Sterling eine Menge unerlaubter Nebeueinnahmen hatte. Er wurde beschuldigt, nicht allein von verschiedenen Indern ansehnliche Summen erpreßt zu haben, sondern es wurde auch erwiesen, daß er nicht weniger als drei Lakhs von den Geldern, welche dem Nabob von Bengalen zu zahlen waren, in seine Tasche gesteckt hatte. Hastings mußte die Thatsache zugeben; er entschuldigte sie nur mit der Landessitte und ungewöhnlichen Aufwendungen, die er bei einer Reise nach Moorshedabad habe machen müssen. Die Anklagen gegen Hastings wurden in den Sitzungen des Council behandelt, obwohl Hastings hiergegen protestirte, daß man in dieser Weise vorgehe. Er behauptete wohl nicht mit Unrecht, daß die Mehrheit nur ihrem Haß freien Lauf lassen und ihn demüthigen wolle, und verlangte, daß solche Untersuchungen in einem Ausschuß geführt werden möchten. Obwohl er aber die Sitzungen auflöste und verließ, verharrte die Mehrheit bei ihrem Vorgehen, wahrscheinlich, da andere Persönlichkeiten als sie den Muth und die Unabhängigkeit, welche zu der Untersuchung gegen den allmächtigen Mann gehörten, nicht besaßen.
Die Lage Hastings' wurde wirklich bedenklich, als Anfang 1775 auch der erwähnte intriguante Inder Nuncomar, dessen Sohn der Führer der Geschäfte des Nabob war, und welcher in alle Ereignisse tief eingeweiht war, gegen Hastings Anklage erhob. Er beschuldigte ihn,