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Streit über die Grenzen der amerikanischen Kolonien.
bündeten zu belästigen. Aber alle diese Festsetzungen waren ganz unbestimmt und ohne genügende Kenntniß der örtlichen Verhältnisse getroffen. Das Gebiet der erwähnten Jndianerstämme war nicht abgegrenzt. Während nach englicher Auffassung es weit ins Mississippi- Thal reichte, beanspruchte Frankreich dieses vollständig. Die Grenzen Akadiens waren ebenfalls nicht genau festgelegt. Die Engländer behaupteten, daß auch das ganze jetzige New Brunswick dazu gehöre. Hinsichtlich der Bewohner Akadiens bestimmte der Vertrag, daß sie binnen einem Jahre unter Mitnahme ihrer beweglichen.Güter fortziehen dürften. Die Bleibenden sollten freie Uebung der katholischen Religion gestattet erhalten, soweit dies nach englischem Gesetz angängig sei. Auch hier war aber alles unklar und der Willkür weiter Spielraum gelassen. Der Vertrag enthielt somit die Keime zu weiteren ernsten Zerwürfnissen und vertagte nur die Entscheidung.
Zweites Kapitel.
Die innere Entwickelung des englischen Nordamerika.
Der Sturz James II., welcher sich nach der Auffassung des Volkes während seiner Regierung geradezu als Werkzeug Louis XIV. und seiner Interessen erwiesen und die religiöse und politische Freiheit der Kolonien bedroht hatte, wurde von den meisten Amerikanern als eine Erlösung begrüßt. Ueberall stürzte man die von dem letzten Stuart eingesetzten Governors und suchte die alten Freiheiten wieder hervor. Aber die Erwartungen, welche man in Amerika auf den neuen König und das jetzt allmächtige Parlament setzte, wurden nur zum geringen Theil erfüllt. England, welches einen: großen europäischen Bunde gegenüberstand und dringend auf eine Zusammenfassung aller seiner Kräfte angewiesen war, konnte der Mittel, die in den letzten Jahrzehnten mit Hülfe der Schifffahrtsakten und dergleichen aus den Kolonien gezogen worden waren, nicht entbehren. Kein englischer Staatsmann war geneigt, den Kolonien die ehemalige Selbständigkeit im alten Umfang wiederzugeben. Sie wurden in erster Linie als Einnahmequellen und Machtmittel des Staates aufgefaßt. Das Parlament gab den Kolonien schließlich