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Das Gleiche gilt von dem Zollverwalter in dem Falle des Z 6 Absatz 2.
Der Auftrag ist jederzeit widerruflich; derselbe kann beschränkt und unbeschränkt, allgemein und für den einzelnen Fall ertheilt werden.
Aufhebung älterer Verordnungen.
8 15.
Die beiden Verordnungen vom 26. Juli 1887:
betreffend Kontrolle der eingeführten zollpflichtigen Waaren und betreffend Zahlung der Zölle und Einbringen zollpflichtiger Waaren
werden aufgehoben.
Inkraftsetzung.
8 16 -
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Verordnungen, betreffend Privatniederlagen unter Zollmitverschluß,
vom
18. Mai 1894 6. Juli 1894.
Privat-Transitläger.
8 1 .
Zollpflichtige Waaren, deren Zollgefülle nicht sofort beim Eingänge entrichtet werden sollen, können von den Kaufleuten in Privaträumen, welche von der Zollverwaltung mit verschlossen werden, untergebracht werden.
Beschaffenheit der Räumlichkeiten.
8 2 .
Die für die Privatlager bestimmten Räumlichkeiten müssen so beschaffen sein, daß ohne Lösung des zollamtlichen Mitverschlusses oder leicht wahrnehmbare Beschädigung der Umschließungen des Lagerraumes Waaren aus demselben nicht entfernt werden können.
Eingangsabfertigung und Sicherheit für Zölle.
8 3.
Für zollpflichtige Waaren, welche zur Aufnahme in die Privatlager bestimmt sind, sind besondere Deklarationen seitens der Lager-