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Die Kolonialgesetzgebung des deutschen Reichs mit dem Gesetze über die Konsulergerichtsbarkeit / von Kolisch
Entstehung
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Das Gleiche gilt von dem Zollverwalter in dem Falle des Z 6 Absatz 2.

Der Auftrag ist jederzeit widerruflich; derselbe kann beschränkt und unbeschränkt, allgemein und für den einzelnen Fall ertheilt werden.

Aufhebung älterer Verordnungen.

8 15.

Die beiden Verordnungen vom 26. Juli 1887:

betreffend Kontrolle der eingeführten zollpflichtigen Waaren und betreffend Zahlung der Zölle und Einbringen zollpflichtiger Waaren

werden aufgehoben.

Inkraftsetzung.

8 16 -

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

Verordnungen, betreffend Privatniederlagen unter Zollmitverschluß,

vom

18. Mai 1894 6. Juli 1894.

Privat-Transitläger.

8 1 .

Zollpflichtige Waaren, deren Zollgefülle nicht sofort beim Ein­gänge entrichtet werden sollen, können von den Kaufleuten in Privat­räumen, welche von der Zollverwaltung mit verschlossen werden, unter­gebracht werden.

Beschaffenheit der Räumlichkeiten.

8 2 .

Die für die Privatlager bestimmten Räumlichkeiten müssen so beschaffen sein, daß ohne Lösung des zollamtlichen Mitverschlusses oder leicht wahrnehmbare Beschädigung der Umschließungen des Lagerraumes Waaren aus demselben nicht entfernt werden können.

Eingangsabfertigung und Sicherheit für Zölle.

8 3.

Für zollpflichtige Waaren, welche zur Aufnahme in die Privat­lager bestimmt sind, sind besondere Deklarationen seitens der Lager-