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Keiner der hiesigen Faktoreien bezw. deren Leitern ist es von heute ab gestattet, Personen, welche nicht nachweislich innerhalb des letzten Jahres, von heute an zurückgerechnet, geimpft worden sind, Beschäftigung zu geben.
8 3 -
L-chuldhafte Nichterfüllung der in den vorstehenden Paragraphen aufgestellten Verpflichtungen oder Zuwiderhandlung gegen die dort enthaltenen Verbote werden in jedem einzelnen Falle, d. h. bezüglich jeder impfpflichtigen Person, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark und Haft bis zu 30 Tagen oder mit einer dieser Strafthaten geahndet.
8 4 .
Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage für Klein-Popo in Kraft.
8 5.
Der Regierungsarzt in Klein-Popo wird an jedem Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von nachmittags 2 Uhr ab unentgeltlich impfen; auch nicht impfpflichtige Personen, seien es Leute aus Klein-Popo oder von anders woher, werden in obigen Terminen unentgeltlich geimpft werden.
8 6 .
Jeder mit Erfolg Geimpfte erhält einen Impfschein.
Verordnung, betr. das Verbot der Ausfuhr von Kriegsmaterial aus dem Togogebiet nach Tahomeh während der Daner der Blokade, von, 11. April 1800.
8 1 .
Die Ausfuhr von Kriegsmaterial, insbesondere Gewehre jeder Art, Hieb- und Schußwaffen, Pulver und Sprengstoffen, aus dem Schutzgebiet nach Dahomeh ist bis auf Weiteres verboten.
8 2 .
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 1O00 Mark oder mit Haft bestraft.
8 ll.
Der Versuch einer Uebertretung dieser Verordnung ist strafbar.