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§ 10 .
Wird der Antrag auf Eintragung des Eigenthümers als unbegründet zurückgewiesen, so hat der Antragsteller '/z der im 8 1 bestimmten Kosten zu zahlen.
8 N.
Außer den in den vorstehenden Paragraphen bezeichneten Kosten werden die baaren Auslagen erhoben, welche durch das Verfahren verursacht sind.
8 12.
Der Grundbuchrichter kann die Einleitung des Verfahrens von der Zahlung eines Vorschusses der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig machen.
Verordnung, betr. das Schürfen im Schutzgebiete von Kamerun, vom 28. November 1892 (R.-G.-Bl. 1045).
Auf Grund des Z 1 und des 8 3 Z. 2 des Ges., betr. die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete:
Gegenstände des Bergbaues.
8 1 -
Die Aufsuchung folgender Mineralien, nämlich:
1. Edelsteine,
2. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin) und andere Metalle, gediegen oder als Erze,
3. Mineralien, welche wegen ihres Gehaltes an Schwefel oder zur Darstellung von Alaun, Vitriol und Salpeter verwendbar sind,
4. Steinkohle, Braunkohle und Graphit,
5. Bitumen in festem und flüssigem Zustande
unterliegt innerhalb des Schutzgebietes von Kamerun den Vorschriften dieser Verordnung.
Bestellung von Vertretern im Schutzgebiet.
8 2 .
Personen, welche in dem Schutzgebiet schürfen wollen und dort nicht ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, müssen einen im Schutzgebiet sich dauernd aufhaltenden Vertreter bestellen und denselben der Bergbehörde bezeichnen.