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katholische Kirche stets den Vorzug, und die Kinder mußten unbedingt ihr zugeführt werden.
Für Dona Francisca-Joinville ruhte die Gefahr insofern teil- und zeitweise, als die aus Hamburg geschickten, beglaubigten lutherischen Pastoren wenigstens die rein protestantischen Paare gesetzlich gültig trauen durften. In Vakanzzeiten fiel aber dies Vorrecht für uns hin, und wir waren ebenso schutzlos wie alle deutschen Glaubensgenossen im brasilianischen Wald. Da haben die Bedrückten bei der Regierung so nachdrücklich Vorstellung erhoben, daß sie in Ansehung ihrer Bedeutung für die Hebung des Landes schon in den fünfziger Jahren das Recht bekamen, sich gerichtlich, also zivil- amtlich trauen zu lassen. Diese Ehe galt dann vor dem Gesetz, und unser Volk konnte seines Glaubens leben. Das war der Kampf um die heiligsten Güter.
Wäre er nicht glaubensmutig und siegreich durchgekämpft worden, dann hätte der religiöse Widerpart den Triumph davongetragen, in wenigen Generationen das gesamte lutherische Ketzertum durch Aufsaugung zu erdrücken. Und damit hätte in ganz logischer Folge auch das Deutschtum den Todesstoß erhalten, weil es bei einer internationalen Religion, deren Pflege fremdsprachig gehandhabt wird, auf die Dauer unter fremden Völkern nicht bestehen kann.
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Ein lichteres Bild: von der Errichtung bereisten ordentlichen Schule möge folgen. Der im Jahre 1854