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IZum Sch. G. G. 8 2.)
gesellschaft, der das Gesetz den Gebrauch gewisser Betheuerungs- formeln an Stelle des Lides gestattet, so wird die Abgabe einer Erklärung unter der Betheuerungsformel dieser Neligionsgesell- schaft der Eidesleistung gleichgeachtet. Ueber die Beeidigung ist ein Protokoll aufzunehmen.^)
*) Ausführungsbestimmungen für die Schutzgebiete.
I.
Verfügung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee.
8 2 .
Beisitzer.
(Zu den ZZ 8 bis 13 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit.)
1. Die Worte, welche der Vorsitzende bei der Beeidigung der Beisitzer an die zu Beeidigenden zu richten hat, lauten:
„Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten eines Beisitzers des Kaiserlichen Bezirksgerichts (Obergerichts) getreulich zu erfüllen und Ihre Stimme nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben."
2. Ueber Namen, Stand und Staatsangehörigkeit der Beisitzer und Stellvertreter ist an den Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabtheilung) Anzeige zu erstatten.
UürA?. F ^ 7 Z- f/örse/Z-s/r 1
II.
Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Kiautschougebiete.
8 2 .
Beisitzer.
(Zu 8 2 des Schutzgebietsgesetzes in Verbindung mit den 88 8 bis 13 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit.)
1. rc.
2. Die Worte, welche der Vorsitzende bei der Beeidigung der Beisitzer an die zu Beeidigenden zu richten hat, lauten:
„Sie schwören bei Gott dein Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten eines Beisitzers des Kaiserlichen Gerichts von Kiautschou getreulich zu erfüllen und Ihre Stimme nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben."
Der Richter hat Namen und Stand der von ihm ernannten Beisitzer und Stellvertreter dein Reichskanzler (Reichs-Marine-Amt) anzuzeigen.
§ 6 Z /- (/ersehen sc-Len F).