Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1896) Die Kolonialpolitik Portugals und Spaniens : in ihrer Entwickelung von den Anfängen bis zur Gegenwart : mit einer Karte in Steindruck: Übersicht des portugiesischen und spanischen Kolonialbesitzes gegen Mitte des 16. Jahrhunderts / dargest. v. Alfred Zimmermann
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Jndianergesetzgebung in Honduras.

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zeuge in den Meerhäfen. Es war weiter geplant, den von Peru heimkehrenden Gasca zu todten, die bei ihm befindlichen Staatsgelder zu beschlagnahmen nnd dann Peru anzugreifen. In Ausführung dieser Absichten überfielen sie Ende April 1550 Panama und be- setzten es kurz nach dem Durchzöge Gascas. Hier aber ereilte sie -ä das Geschick. Die Städter erhoben sich, schlugen Contreras Leute vollständig und trieben den Rest in die Flucht, auf der die Rädels- s sichrer umkamen.

In Honduras, wo die Aufregung über die Gesetze von 15)43 nicht minder groß als anderweitig war, kam es zu keinem gewalt- ,.s samen Ausbruch, wahrscheinlich weil die Zahl der Ansiedler noch zu gering war. Man begnügte sich Bittschriften und Proteste nach Madrid zu senden und im klebrigen die Gesetze so wenig wie möglich ^ auszuführen. 1549 erging eine neue Verordnung, welche Benutzung 1 der Indianer zum Lastentragen verbot und Bezahlung jeder ihrer ^ Dienstleistungen anordnete. Ihre Folge war aber nur eine noch s grausamere Behandlung der Leute, da die Spanier kein Interesse j daran hatten die Eingeborenen, sobald sie nicht mehr ihr Eigenthum l waren, zu schonen. Oeffentliche Versteigerungen der Indianer und Ber­it Wendung in den Minen blieben an der Tagesordnung. Bei Nacht nahm l man ihnen alle Kleidung ungeachtet der gelegentlichen Wetterungunst, s um sie am Weglaufen zu hindern. Las Casas, dessen Bisthum im H Lande lag, suchte vergebens persönlich den Mißbräucheu zu steuern und die Freilassung der Sklaven durchzusetzen. Der dortigePro­tektor der Jndier", der selbst Encomiendas besaß, wirkte ihm ent­gegen und die Verwaltung gab ihm weder Gehör noch Schutz vor i den zornigen Kolonisten. Unbekümmert darum vertrat er seine Sache und bedrohte die Behörden mit strenger Ahndung. Die letzteren i vermerkten das sehr übel und es kam zu den peinlichsten Konflikten, 'i Schließlich griff der Rath von Indien ein und ernannte einen neuen Präsidenten der Audiencia, der mit den schuldigen Beamten auf­räumte und dem Gesetze Achtung erzwäng.

Nicht geringere Schwierigkeiten erfuhr Las Casas in seinem Bisthum, wo die Ansiedler gleichfalls keine Neigung zeigten, das Jndianerschutzgesetz zu beachten. 1547 kehrte er nach Spanien zurück, tief bekümmert über die inzwischen erfolgte zeitweilige Rück- ziehung des Gesetzes. Er gab seinen Bischofssitz auf und ging in ein Kloster zu Valladolid, wo er seine ganze Zeit der weiteren Ver-