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Zweite Reise des Kolumbus.
Staaten der Meridian 370 Leguas westlich von den Capverdischen Inseln vereinbart. Die genaue Festlegung der Linie sollte innerhalb von zehn Monaten in Gran Cauaria durch eine gemischte sachverständige Kommission erfolgen, doch ist in dieser Hinsicht nichts geschehen.
Zweites Kapitel.
Unter dem Einfluß des Kolumbus betrieb der spanische Hof, wäbrend diese Verhandlungen schwebten, aufs Eifrigste die Absendung einer großen Expedition, welche wirkliche spanische Niederlassungen in der neuen Welt gründen sollte. Es wurden dazu Ackerbauer, Matrosen und Soldaten geworben, Fahrzeuge gemiethet und Verrathe angekauft. Am 28. Mai 1493 schon wurde Kolumbus zum Führer des Unternehmens ernannt und als Bevollmächtigter der Krone ihm Juan Rodriguez de Fonseca, später Bischof von Badajoz und Leiter der spanischen Kolonialpolitik, zur Seite gestellt. 14 Ka- ravelen und 3 große Lastschiffe waren nöthig, um die 1500 Aus- wanderungslustigen aller Stände aufzunehmen. Zur Deckung der Kosten wurden zwei Drittel der geistlichen Zehnten sowie konfiszirtes Gut verbannter Juden zur Verfügung gestellt und eine Anleihe von 5 Millionen Maravedis beim Herzog von Medina Sidonia aufgenommen. Sämereien aller Art, Weinreben und Vieh wurden geladen, wozu später in den Kanarischen Inseln noch große Hunde und Zuckerrohrsprößlinge kamen.
In der dem Admiral ertheilten königlichen Instruktion war der größte Nachdruck auf Einführung des Ehristenthums unter den Indianern gelegt,*) zu welchem Zwecke auch ein apostolischer Vikar
Das Aktenstück begann mit den Worten: t^us proeurs ls oonversion cks los lockios ü 1s te: psrs azmcks cko lo gast vs b>st Luil eoo olros rs- ItZiosos . . . kars gue los iuckios swoo nnsstrs reliAton, ss Is trat« mni dien v smorossmeoto, so les cksran Arsdossmsnts alZuuas eosss cks mor- esckeriss cko resoats vnestrss; i el ^lmirsvts eastiZns mnobo ü gnisn lss bisbo mal.
Die Instruktion wies außerdem den Admiral an, in Indien spanische Ansiedelungen zu gründen und sür ordentliche Rechtsprechung zu sorgen. Alle nach und von der neuen Welt gehenden Waaren sollten durch die Hände der Zollbeamten in Cadiz gehen. Zur Ueberwachung der letzteren Bestimmung war dem Kolumbus ein besonderer Beamter beigegeben.