den, daß Deutschland damit auch den andern Vertragsmächten der Kongoakte gegenüber irgendwelche Verpflichtungen übernehmen wollte.
Das geht mit voller Klarheit aus dem Wortlaut des Art. VUl. des deutsch-englischen Abkommens hervor. „Die beiden Mächte verpflichten sich, in allen denjenigen Theilen ihrer Gebiete innerhalb der in der Akte der Berliner Conferenz von 1885 bezeichneten Freihandelszone, aus welche die fünf ersten Artikel der genannten Akte am Tage des gegenwärtigen Abkommens anwendbar sind, die Bestimmungen dieser Artikel in Anwendung zu bringen." „Hiernach" u. s. w. Hier folgt eine Wiederholung des Inhalts dieser Artikel.
Hätten sich die beiden Mächte nicht bloß gegenseitig, sondern auch den Mächten der Kongokonferenz gegenüber verbinden wollen, so hätte der Wortlaut ihrer Vereinbarung lauten müssen: „Die beiden Mächte treten für die und die Gebiete der Kongoakte bei." Diese Auslegung des Vertrages halte ich für die Zukunft nicht für unwichtig, da ich es nicht für ausgeschlossen halte, daß die deutsche Regierung auch von diesem Reste der bis 1878 herrschenden Frei Handelspolitik sich noch einmal loszusagen wünscht, und es dann von Werth für sie sein muß, wenn sie sich in der Erfüllung dieses Wunsches möglichst wenig durch internationale Verpflichtungen gebunden sieht.
1. Ire Förderung der Einfuhr mukkerländifchev Erzeugnisse
in die Kolonie.
». GimstMe.
Legen wir uns nunmehr die Frage vor, welche von den besprochenen Maßregeln auch für unsere Kolonialpolitik in Deutsch-Osiafrika in Betracht kämen, so kann es sich nur handeln um die Begünstigung der Einfuhr deutscher Waaren nach Deutsch-Ostafrika und um die der Zufuhr ostafrikanischer Produkte nach Deutschland.
Wären wir durch keinen Vertrag gebunden, so würde ich einen Gunst- zoll für die deutsche Einfuhr nach Deutsch-Ostafrika für eine kolonialpolitische Maßregel halten, mit deren Durchführung keinen Augenblick gezögert werden dürfte. Es ist gezeigt worden, daß der bei weitem wichtigste Einfuhrartikel in Deutsch-Ostafrika Baumwollenzeuge sind, daß diese in überwiegender Menge aus Indien eingeführt werden, und daß hieran die außerordentliche Gunst der indischen Produktionsbedingungen Schuld trägt. Die ganze Produktion unserer Kolonie und all die Millionen Mark, die wir bereits theils zur Sicherung der Verhältnisse theils zur Erzielung von neuen Produkten für Arbeitslöhne nach Afrika geworfen haben, alles das wandert in letzter Linie nach Indien. Unsere Industrien und damit unsere industriellen Arbeiter haben bis jetzt so gut wie gar keinen Vortheil I aus der Erwerbung der deutsch-ostafrikanischen Kolonie gezogen.
DerHandel des Sansibargebietes mitJndien beläuftsich auf ZO Mill.Mk., mit Deutschland dagegen auf noch nicht 2 Mill. Mk. Die direkte Einfuhr von Deutschland nach Deutsch-Ostafrika beträgt sogar nur 320 000 M. und die Einfuhr von Deutsch-Ostafrika nach Deutschland nur 489 000 M. Ein derartiges Verhältniß kann nur als eine ganz ungeheuerliche wirtschaftliche und politische Ungerechtigkeit bezeichnet werden. Sagt doch selbst ein so ausgesprochener Freihändler wie Leroy-