Die Weißenrechtspflege.
1. Abschnitt.
Das Bürgerliche Recht.
8 2.
1. Das bürgerliche Recht überhaupt.
Im Bereich des bürgerlichen Rechts sollen nach dem Konsulargerichtsbarkeitsgesetz und darum mittelbar auch nach dem Schutzgebietsgesetz die Vorschriften der Reichsgesetze sowie die Bestimmungen der daneben innerhalb Preußens im bisherigen Geltungsbereich des preußischen Allgemeinen Landrechts in Kraft stehenden allgemeinen Gesetze entsprechende Anwendung finden?) Doch sind bedeutsame Umwandlungen des so rezipierten deutschpreußischen bürgerlichen Rechts sestzustellen. Bereits die Konsulargesetzgebung enthält eine Reihe von Vorschriften, die von den heimischen Normen abweichen. Das Kolonialrecht hat sie dann teils ohne Änderung aufgenommen, teils weitergebildet, teils hat es selbständig neues Recht geschaffen. Das Letztere zeigt sich namentlich im Grundstücksrecht. Ihm soll jedoch wegen seiner großen Bedeutung für die Kolonien ein besonderer Platz gewährt werden. Zunächst wird aber im Folgenden auszuweisen sein, wie sich auf dem Gebiete des nichtliegenschastlichen bürgerlichen Rechts die eben angedeutete Entwickelung des Kolonial- rechts vollzogen hat.