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Die koloniale Rechtspflege und ihre Emanzipation vom Konsularrecht / von Ludwig Sieglin
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Die Weißenrechtspflege.

1. Abschnitt.

Das Bürgerliche Recht.

8 2.

1. Das bürgerliche Recht überhaupt.

Im Bereich des bürgerlichen Rechts sollen nach dem Kon­sulargerichtsbarkeitsgesetz und darum mittelbar auch nach dem Schutzgebietsgesetz die Vorschriften der Reichsgesetze sowie die Bestimmungen der daneben innerhalb Preußens im bisherigen Geltungsbereich des preußischen Allgemeinen Landrechts in Kraft stehenden allgemeinen Gesetze entsprechende Anwendung finden?) Doch sind bedeutsame Umwandlungen des so rezipierten deutsch­preußischen bürgerlichen Rechts sestzustellen. Bereits die Konsular­gesetzgebung enthält eine Reihe von Vorschriften, die von den heimischen Normen abweichen. Das Kolonialrecht hat sie dann teils ohne Änderung aufgenommen, teils weitergebildet, teils hat es selbständig neues Recht geschaffen. Das Letztere zeigt sich namentlich im Grundstücksrecht. Ihm soll jedoch wegen seiner großen Bedeutung für die Kolonien ein besonderer Platz ge­währt werden. Zunächst wird aber im Folgenden auszuweisen sein, wie sich auf dem Gebiete des nichtliegenschastlichen bürger­lichen Rechts die eben angedeutete Entwickelung des Kolonial- rechts vollzogen hat.