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Die Behandlung der einheimischen Bevölkerung in den kolonialen Besitzungen Deutschlands und Englands : eine Erwiderung auf das englische Blaubuch vom August 1918: Report on the natives of South-West-Africa and their treatment by Germany / Reichskolonialamt
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II. DerBeweis des Blaubuchs über Südwestafrika.

1. Die Schutzverträge und die Begründung der deutschen Herrschaft.

Die Absicht der englischen Politik ist es, unter allen Umständen Süd­westafrika nicht an Deutschland zurückgelangen zu lassen. Infolgedessen be­müht sich England, den Beweis zu liefern, daß die Deutschen nicht wert seien, diese Kolonie wiederzubekommen, und dazu ist ein Blaubuch über Südwest­afrika verfaßt*). Dieser Zweck wird am Schluß der Vorrede auf Seite 11 zweimal unmißverständlich angedeutet. Dort heißt es, die Deutschen seien unfähig, Autorität über die Eingeborenen auszuüben, und die Eingeborenen rege der bloße Gedanke, sie könnten wieder an Deutschland ausgeliefert werden, auf das stärkste auf. Es ist klar, was diese Andeutungen sagen wollen, und ihre Absicht wird auch auf jeder folgenden Seite des Blaubuchs bestätigt.

Sein Text und seine Abbildungen haben kein anderes Ziel, als Stimmung dafür zu schaffen, daß Südwestafrika an das englische Kolonialreich an­gegliedert wird! Es ist daher von vornherein nicht zu erwarten, daß die Aus­wahl und die Verwertung des Materials nach gerechten und Bonafidegrund- sätzen erfolgt sind. Über diese Grundtendenz des Blaubuches darf kein Zweifel bestehen, wenn es richtig eingeschätzt werden soll. Das englische Blau­buch vergißt zweierlei, was nicht vergessen werden darf, wenn eine Polemik fair geführt werden soll. Es vergißt, daß sich in der englischen Kolonial­geschichte nicht nur an Stellen, wo die Verhältnisse vergleichbar waren, son­dern auch bei vielen anderen Gelegenheiten Dinge ereignet haben, die eine ungleich härtere Beurteilung verdienen, als alles, was je auf südwestafrika­nischem Boden vorgekommen ist. Folgerichtigerweise würde es notwendig sein, daraus nach dem Prinzip des Blaubuchs jedesmal den Schluß zu ziehen, daß England unwürdig sei, die Kolonien zu behalten, in denen solche Dinge vorgekommen waren. Das wird weiter unten an einer Reihe geschichtlicher Beispiele genauer gezeigt werden. Es sei aber schon hier vorweg bemerkt, daß England z. B. die Kapkolonie, den Grundstock aller späteren englischen Besitzungen in Südafrika, im Jahre 1806 mit dem Vorteil erwarb, daß hier bereits durch die früheren Ansiedler im Laufe mehrerer Jahrhunderte die ursprüngliche Auseinandersetzung mit den Eingeborenen auf gewaltsame Weise bewirkt worden war. Die südafrikanischen Buren sagen:Unsere Vor­fahren haben das Land gesäubert, nämlich von Kaffern, Hottentotten und Buschleuten, und bei dieser Säuberung ist es hart genug hergegangen. Als das Werk getan war, war es für die englische Politik leicht, eine mildere Eingeborenenpolitik einzuführen. Wie es aber in der englischen Kolonial­politik herging, wo das Bett noch nicht in ähnlicher Weise bereitet war, das zeigte sich z. B. in Australien, auf dem Festlande wie auf den Inseln Tas-

*) Report on the nativesof South West Africa an their treatment by Germany. August 1918.

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